RWA-Anlagen: Funktion, Wartung und gesetzliche Vorschriften

Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA) sind im Brandfall überlebenswichtig. Sie leiten Rauch und Hitze ab und ermöglichen sichere Fluchtwege. Erfahren Sie alles über Funktionsweise, Wartungspflichten und Kosten.

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Kategorie: Brandschutz-Wissen
Lesedauer: 6 Minuten
Veröffentlicht: 23. November 2025

Rauch ist im Brandfall die größte Gefahr für Menschenleben. Bereits wenige Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit führen. RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzugsanlagen) sind daher ein unverzichtbarer Bestandteil des baulichen Brandschutzes. Sie sorgen dafür, dass im Ernstfall Rauch und Hitze kontrolliert abgeführt werden, Fluchtwege rauchfrei bleiben und die Feuerwehr bessere Arbeitsbedingungen vorfindet.

Was sind RWA-Anlagen und wie funktionieren sie?

RWA-Anlagen sind technische Einrichtungen, die im Brandfall automatisch oder manuell geöffnet werden, um Rauch und heiße Brandgase aus Gebäuden abzuleiten. Sie bestehen typischerweise aus mehreren Komponenten:

  • Rauchmelder oder Brandmeldeanlagen: Detektieren Rauchentwicklung und lösen die RWA aus
  • Rauchabzugsklappen oder -fenster: Öffnen sich im Brandfall automatisch (meist im Dach oder in der Fassade)
  • Steuerungszentrale: Kontrolliert die Auslösung und überwacht den Systemstatus
  • Antriebsmechanismen: Elektrische, pneumatische oder pyrotechnische Antriebe zum Öffnen der Klappen
  • Handauslösetaster: Manuelle Auslösung durch Drücken eines Notschalters

Die Funktionsweise ist einfach: Im Brandfall steigen Rauch und heiße Gase nach oben. Die RWA-Anlage öffnet automatisch Klappen oder Fenster im oberen Gebäudebereich, sodass Rauch und Hitze nach außen abgeführt werden. Gleichzeitig wird frische Luft nachgeführt, meist durch automatisch öffnende Zuluftklappen in Bodennähe. Dies schafft einen rauchfreien Bereich in Fluchtwegen und erleichtert der Feuerwehr die Brandbekämpfung erheblich.

Wussten Sie? Rauch steigt mit einer Geschwindigkeit von bis zu 3 Metern pro Sekunde auf. Ohne RWA-Anlage ist ein mehrstöckiges Treppenhaus innerhalb weniger Minuten komplett verraucht – Flucht unmöglich.

Wo sind RWA-Anlagen vorgeschrieben?

Die Verpflichtung zur Installation von RWA-Anlagen ergibt sich aus verschiedenen Bauvorschriften und Normen:

  • Musterbauordnung (MBO): Grundlage für landesspezifische Bauordnungen
  • Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL): Verpflichtende RWA in Industriebauten ab 1.600 m²
  • Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO): RWA-Pflicht in Verkaufsstätten ab 2.000 m²
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättV): RWA in großen Veranstaltungsräumen
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): RWA als Teil des betrieblichen Brandschutzes

Typische Einsatzbereiche von RWA-Anlagen:

  • Produktionshallen und Lagerhallen
  • Einkaufszentren und Verkaufsstätten
  • Tiefgaragen und Parkhäuser
  • Bürogebäude mit offenen Atrien
  • Schulen, Universitäten und öffentliche Gebäude
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Veranstaltungshallen und Theater

Wartungspflicht und Prüfintervalle nach DIN 18232

RWA-Anlagen unterliegen einer strengen Wartungspflicht nach DIN 18232-2 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4. Die regelmäßige Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss durch sachkundige Personen erfolgen.

Prüfintervalle im Überblick:

  • Halbjährliche Inspektion: Sichtprüfung und Funktionstest aller Komponenten (mindestens alle 6 Monate)
  • Jährliche Wartung: Umfassende Funktionsprüfung, Reinigung und ggf. Justierung
  • Nach Auslösung: Sofortige Instandsetzung und erneute Prüfung erforderlich
  • Nach Umbauten: Vollständige Funktionsprüfung der gesamten Anlage

In der Praxis bedeutet dies: Mindestens zweimal jährlich müssen qualifizierte Fachleute die RWA-Anlage prüfen. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch essentiell für die Betriebssicherheit. Defekte RWA-Anlagen können im Ernstfall katastrophale Folgen haben.

Wichtig: Die Wartung darf nur von speziell geschulten Fachkräften durchgeführt werden. Unsachgemäße Eingriffe können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Was wird bei der RWA-Wartung geprüft?

Die Wartung einer RWA-Anlage ist ein mehrstufiger Prozess, der alle sicherheitsrelevanten Komponenten umfasst:

Ablauf der RWA-Wartung:

  1. Sichtprüfung: Kontrolle auf sichtbare Beschädigungen, Korrosion oder Verschmutzung
  2. Funktionsprüfung der Auslösemechanismen: Test der automatischen und manuellen Auslösung
  3. Prüfung der Antriebe: Elektromotoren, pneumatische oder pyrotechnische Antriebe auf Funktion testen
  4. Kontrolle der Steuerungszentrale: Überprüfung der elektronischen Steuerung und Verkabelung
  5. Reinigung der Rauchabzugsklappen: Entfernung von Staub, Schmutz und Ablagerungen
  6. Dichtigkeitsprüfung: Sicherstellen, dass geschlossene Klappen dicht schließen
  7. Notfalltest: Simulation eines Brandalarms zur Überprüfung der vollständigen Kette
  8. Dokumentation: Erstellung eines Prüfprotokolls mit allen Befunden und durchgeführten Arbeiten

Bei festgestellten Mängeln müssen diese umgehend behoben werden. Die RWA-Anlage darf erst nach erfolgreicher Reparatur und erneuter Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Dies wird im Prüfprotokoll dokumentiert und muss dem Betreiber mitgeteilt werden.

Häufige Mängel bei RWA-Anlagen

Erfahrung zeigt, dass bei RWA-Anlagen immer wieder ähnliche Mängel auftreten. Eine regelmäßige Wartung kann diese Probleme verhindern:

  • Verschmutzte Rauchabzugsklappen: Staub und Schmutz verhindern das vollständige Öffnen
  • Defekte Antriebe: Elektromotoren oder pneumatische Zylinder funktionieren nicht mehr
  • Korrodierte Komponenten: Feuchtigkeit führt zu Rostbildung an Metallteilen
  • Fehlerhafte Verkabelung: Kabelbrüche oder lockere Verbindungen
  • Defekte Rauchmelder: Sensoren reagieren nicht mehr zuverlässig
  • Verstopfte Zuluftöffnungen: Frischluftzufuhr ist blockiert

Diese Mängel werden bei einer professionellen Wartung erkannt und behoben. Ein gut gewartetes RWA-System funktioniert im Ernstfall zuverlässig und kann Leben retten.

Häufig gestellte Fragen zu RWA-Anlagen

Kann ich eine RWA-Anlage selbst warten?

Nein, die Wartung muss durch sachkundige Personen mit spezieller Ausbildung nach DIN 18232 erfolgen. Eine Eigenwartung ist nicht zulässig und gefährdet die Funktionsfähigkeit der Anlage. Zudem erlischt bei unsachgemäßer Wartung die Betriebserlaubnis.

Was passiert, wenn die RWA-Anlage im Brandfall nicht funktioniert?

Bei einer defekten RWA-Anlage können Fluchtwege innerhalb kürzester Zeit verrauchen, was zu Panik und Orientierungslosigkeit führt. Im schlimmsten Fall sind Personenschäden oder Todesfälle die Folge. Zudem haftet der Betreiber strafrechtlich und zivilrechtlich für Schäden, die durch eine fehlende oder mangelhafte Wartung entstanden sind.

Muss ich die RWA-Anlage nach einer Fehlauslösung warten lassen?

Ja, nach jeder Auslösung – auch bei Fehlalarmen – muss die Anlage von einem Sachkundigen überprüft und wieder in den betriebsbereiten Zustand versetzt werden. Pyrotechnische Antriebe müssen erneuert werden, elektrische und pneumatische Systeme müssen neu justiert und getestet werden.

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