Brandschutztüren sind im Ernstfall die letzte Barriere gegen Feuer und Rauch. Sie schützen Fluchtwege, verhindern die Ausbreitung von Bränden und retten Menschenleben. Doch nur eine regelmäßig gewartete Brandschutztür erfüllt im Notfall ihren Zweck. Die Wartungspflicht nach DIN 14677 ist daher keine Option, sondern gesetzliche Vorgabe für alle Betreiber.
Was sind Brandschutztüren und wie funktionieren sie?
Brandschutztüren sind speziell konstruierte Türen, die im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch für eine definierte Zeit verhindern. Sie werden in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt:
- T30: Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten
- T60: Feuerwiderstand von mindestens 60 Minuten
- T90: Feuerwiderstand von mindestens 90 Minuten
Brandschutztüren bestehen aus mehrschichtigen Materialien (Stahl, Gips, Mineralwolle), die hohen Temperaturen standhalten. Sie sind mit speziellen Dichtungen ausgestattet, die im Brandfall aufquellen und Rauch sowie heiße Gase zurückhalten. Besonders wichtig: Brandschutztüren müssen im Ernstfall selbstständig schließen, weshalb sie mit Türschließern ausgestattet sind.
Wichtig: Eine Brandschutztür, die nicht richtig schließt, verliert ihre Schutzwirkung komplett. Bereits ein 5 mm breiter Spalt kann ausreichen, damit Rauch in Fluchtwege eindringt und Menschen gefährdet.
Feststellanlagen: Komfort und Sicherheit vereint
Viele Brandschutztüren befinden sich in Fluren oder Durchgangsbereichen, wo ein permanentes Schließen den Betriebsablauf stören würde. Hier kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Diese halten Brandschutztüren im Normalbetrieb offen und schließen sie automatisch im Brandfall.
Feststellanlagen nach DIN 14677 bestehen aus:
- Rauchmelder: Detektieren Rauchentwicklung und lösen die Freigabe der Tür aus
- Elektromagnetische Feststellvorrichtung: Hält die Tür im Normalbetrieb offen
- Steuerungszentrale: Kontrolliert die Auslösung und überwacht den Systemstatus
- Manuelle Auslösung: Not-Aus-Taster zum manuellen Auslösen der Türschließung
Im Brandfall wird die elektromagnetische Halterung stromlos geschaltet, und der Türschließer zieht die Tür automatisch zu. So bleibt der Fluchtweg rauchfrei, während gleichzeitig im Alltag ein komfortabler Durchgang möglich ist.
Gesetzliche Grundlagen der Wartungspflicht
Die Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4: Arbeitsmittel müssen in einem sicheren Zustand gehalten werden
- Musterbauordnung (MBO) § 10: Bauprodukte und Bauarten müssen dauerhaft funktionsfähig bleiben
- DIN 14677: Technische Norm für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Feststellanlagen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Fluchtwege müssen jederzeit nutzbar sein
Die Wartungspflicht gilt für alle Brandschutztüren in gewerblich genutzten Gebäuden, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch Vermieter von Gewerbeimmobilien sind in der Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren sicherzustellen.
Achtung: Bei Verstößen gegen die Wartungspflicht können je nach Schwere empfindliche Bußgelder verhängt werden. Im Schadensfall kann der Betreiber strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass fehlende Wartung zu Personenschäden geführt hat.
Prüffristen: Wie oft müssen Brandschutztüren gewartet werden?
Die DIN 14677 legt fest, wie oft Brandschutztüren und Feststellanlagen geprüft werden müssen:
Prüfintervalle im Überblick:
- Feststellanlagen: Mindestens jährliche Wartung durch sachkundige Person (DIN 14677)
- Brandschutztüren ohne Feststellanlage: Mindestens jährliche Sichtprüfung und Funktionstest
- Türschließer: Jährliche Prüfung der Schließkraft und Justierung
- Hochfrequentierte Türen: Halbjährliche Prüfung empfohlen (z. B. in Krankenhäusern, Schulen)
- Nach Auslösung: Sofortige Prüfung und ggf. Instandsetzung erforderlich
Die Wartung muss durch eine sachkundige Person erfolgen, die über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung verfügt. Eine Eigenwartung durch den Hausmeister ist nicht ausreichend und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Was wird bei der Wartung geprüft?
Die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen umfasst eine Vielzahl von Prüfpunkten:
Prüfung von Brandschutztüren:
- Schließfunktion: Tür muss vollständig und selbstständig schließen
- Dichtigkeit: Kontrolle der Rauchschutzdichtungen auf Beschädigungen
- Türschließer: Prüfung der Schließkraft und Geschwindigkeit
- Beschläge: Bänder, Schlösser und Griffe auf Funktion prüfen
- Türblatt und Zarge: Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korrosion oder Verformungen
- Kennzeichnung: Überprüfung der Prüfplakette und Zulassung
Prüfung von Feststellanlagen:
- Rauchmelder-Test: Funktionstest mit Prüfgas oder Prüfaerosol
- Elektromagnetische Halterung: Prüfung der Haltekraft und Auslösung
- Steuerungszentrale: Kontrolle der elektronischen Steuerung und Verkabelung
- Manuelle Auslösung: Test der Not-Aus-Taster und Handauslösung
- Stromversorgung: Prüfung der Notstromversorgung (falls vorhanden)
- Dokumentation: Erstellung eines Wartungsprotokolls mit allen Befunden
Bei festgestellten Mängeln müssen diese umgehend behoben werden. Brandschutztüren mit schwerwiegenden Defekten dürfen nicht mehr genutzt werden, bis die Instandsetzung erfolgt ist.
Häufige Mängel an Brandschutztüren
Bei der Wartung werden regelmäßig die gleichen Mängel festgestellt:
- Türschließer defekt oder falsch eingestellt: Tür schließt nicht vollständig oder schlägt zu hart zu
- Verkeilte Türen: Türstopper, Keile oder Klebeband verhindern das Schließen (absolut verboten!)
- Beschädigte Dichtungen: Risse oder fehlende Dichtungen verhindern Rauchschutz
- Defekte Rauchmelder: Verschmutzte oder veraltete Sensoren reagieren nicht mehr
- Verformte Türblätter: Durch unsachgemäße Nutzung oder Transportschäden
- Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung: Prüfplaketten und Zulassungen nicht mehr vorhanden
Besonders problematisch: Verkeilen von Brandschutztüren. Dies ist nicht nur verboten, sondern gefährdet im Brandfall das Leben aller Gebäudenutzer. Wenn eine Tür dauerhaft offen bleiben soll, muss eine Feststellanlage nach DIN 14677 installiert werden.
Wichtig: Jede Veränderung an einer Brandschutztür (z. B. Anbringen von Schildern, Bohren für Zusatzschlösser) kann die Zulassung erlöschen lassen. Alle Änderungen müssen vom Hersteller freigegeben werden.
Dokumentation der Wartung
Nach jeder Wartung muss ein Wartungsprotokoll erstellt werden. Dieses dokumentiert:
- Datum der Wartung und Name des Sachkundigen
- Standort und Kennzeichnung der geprüften Türen
- Durchgeführte Prüfschritte und Ergebnisse
- Festgestellte Mängel und durchgeführte Reparaturen
- Nächster Prüftermin
Diese Protokolle müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden und der zuständigen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden können. Im Schadensfall dienen sie als Nachweis, dass alle erforderlichen Wartungen durchgeführt wurden.
Häufig gestellte Fragen zur Brandschutztüren-Wartung
Darf ich eine Brandschutztür verkeilen, um sie offen zu halten?
Nein, das Verkeilen von Brandschutztüren ist strengstens verboten und stellt einen schweren Verstoß gegen den Brandschutz dar. Im Brandfall kann die Tür nicht schließen, und Rauch dringt in Fluchtwege ein. Wenn eine Tür dauerhaft offen bleiben soll, muss eine Feststellanlage nach DIN 14677 installiert werden.
Kann ich die Wartung selbst durchführen?
Nein, die Wartung muss durch eine sachkundige Person mit spezieller Ausbildung erfolgen. Eine Eigenwartung ist nicht zulässig und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht. Zudem haftet der Betreiber im Schadensfall, wenn die Wartung nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
Was passiert, wenn eine Brandschutztür im Brandfall nicht schließt?
Eine defekte Brandschutztür kann katastrophale Folgen haben. Rauch und Flammen können sich ungehindert ausbreiten, Fluchtwege werden unpassierbar und Menschen sind in Lebensgefahr. Der Betreiber haftet strafrechtlich und zivilrechtlich für alle Schäden, die durch die fehlende Wartung entstanden sind.
Benötigen auch Brandschutztüren in Privatgebäuden eine Wartung?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Wartung nur für gewerblich genutzte Gebäude. Allerdings ist auch in Privatgebäuden (z. B. Mehrfamilienhäusern) eine regelmäßige Prüfung sinnvoll, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Viele Versicherungen empfehlen eine jährliche Wartung auch im privaten Bereich.
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