20 Jahre Erfahrung 500+ zufriedene Kunden Lebensretter

Rauchwarnmelder Installation & Wartung

Gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelder – professionell installiert und gewartet

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht und retten Leben. Wir installieren, warten und prüfen Ihre Melder nach DIN 14676 – zuverlässig, termingerecht und rechtssicher dokumentiert.

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Warum Juschka Brandschutz für Ihre Rauchwarnmelder?

Weil Rauchwarnmelder im Ernstfall nur Leben retten, wenn sie regelmäßig gewartet werden.

Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676

Wir führen alle Wartungen nach DIN 14676 normgerecht durch und dokumentieren vollständig – bei Kontrollen sind Sie rechtssicher aufgestellt.

Kombiniert mit anderen Prüfungen

Wir prüfen Rauchwarnmelder gerne zusammen mit CO-Meldern, Feuerlöschern oder anderen Brandschutzeinrichtungen – eine Anfahrt, mehrere Prüfungen.

Digitale Wartungsprotokolle

Alle Prüfprotokolle bekommen Sie digital per E-Mail. Verloren gegangener Papierkram gehört der Vergangenheit an – bei Kontrollen haben Sie alles griffbereit.

Welche Rauchwarnmelder gibt es?

Von Stand-Alone bis vernetzt – die richtige Lösung für jedes Gebäude

Stand-Alone

Stand-Alone Rauchwarnmelder

Klassische Einzelmelder

✓ Einfache Installation

✓ Günstigste Lösung

✓ Keine Verkabelung nötig

⚠ Nur lokaler Alarm

Einsatzbereich: Einfamilienhäuser, kleine Wohnungen – überall dort, wo Räume nah beieinander liegen und ein Alarm überall hörbar ist. Erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen in NRW.

Funk-vernetzt

Funk-vernetzte Rauchwarnmelder

Melder alarmieren sich gegenseitig

✓ Alarm in allen Räumen gleichzeitig

✓ Keine Verkabelung nötig

✓ Ideal für große Wohnungen

✓ Nachrüstung einfach

Einsatzbereich: Große Wohnungen, mehrstöckige Häuser, Mehrfamilienhäuser – wenn Räume weit auseinander liegen oder über mehrere Etagen verteilt sind. Bei Brand im Keller hören Sie den Alarm auch im Schlafzimmer.

Draht-vernetzt

Draht-vernetzte Rauchwarnmelder

Professionelle Vernetzung per Kabel

✓ Sehr zuverlässige Verbindung

✓ Zentrale Überwachung möglich

✓ Ideal bei Neubau

⚠ Verkabelung erforderlich

Einsatzbereich: Neubauten, Gewerbeobjekte, größere Mietshäuser – wird bei Neubau direkt mit eingeplant. Ermöglicht zentrale Überwachung und ist störungsfreier als Funk.

Smart Home

Smart-Home Rauchwarnmelder

Vernetzung mit Smart-Home-System

✓ Alarm aufs Smartphone

✓ Fernüberwachung möglich

✓ Integration in Hausautomation

⚠ Teurer in der Anschaffung

Einsatzbereich: Smart-Home-Haushalte, Ferienwohnungen, vermietete Objekte – Sie werden per App informiert, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Praktisch für Vermieter oder bei Ferienimmobilien.

Wichtig: Alle Rauchwarnmelder-Typen müssen nach DIN 14676 jährlich gewartet werden – egal ob Stand-Alone oder vernetzt, in Mietobjekten oder selbst bewohnten Eigenheimen. Wir prüfen alle Systeme fachgerecht und dokumentieren die Wartung rechtssicher für Versicherung und Behörden.

Wer braucht Rauchwarnmelder?

Das schreibt die Landesbauordnung NRW vor.

Wohngebäude (Eigentum)

Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung?

→ Sie brauchen Rauchwarnmelder + jährliche Wartung nach DIN 14676

Warum? Nach Landesbauordnung NRW müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (Rettungswege) Rauchwarnmelder installiert sein. Sie sind als Eigentümer für Installation UND Wartung verantwortlich – auch wenn Sie selbst darin wohnen. Die Versicherung kann im Schadensfall eine ordnungsgemäße Wartung nach DIN 14676 mit Dokumentation verlangen.

Mietwohnungen (Vermieter)

Vermieten Sie Wohnungen oder Häuser?

→ Sie brauchen Rauchwarnmelder + jährliche Wartung

Warum? Als Vermieter sind Sie für die Installation verantwortlich. Die Wartungspflicht können Sie auf Mieter übertragen, bleiben aber in der Verantwortung für die Dokumentation. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Hotels & Pensionen

Beherbergungsbetrieb oder Ferienwohnung?

→ Sie brauchen Rauchwarnmelder + professionelle Wartung

Warum? Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen haben besondere Fürsorgepflicht. Hier sind häufig vernetzte Systeme vorgeschrieben und die Wartung muss professionell durchgeführt und dokumentiert werden.

Nicht sicher, welche Rauchmelder Sie brauchen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie, welches System für Ihr Gebäude am besten geeignet ist, wo die Melder installiert werden müssen und übernehmen die jährliche Wartung nach DIN 14676.

Rauchmelderpflicht in NRW

Was Sie wissen müssen – Pflichten für Eigentümer und Mieter

Wo müssen Rauchmelder installiert sein?

Nach der Landesbauordnung NRW müssen Rauchwarnmelder in folgenden Räumen installiert werden:

  • • In allen Schlafräumen
  • • In Kinderzimmern
  • • In Fluren, die als Rettungswege dienen

Wer ist verantwortlich?

Installation: Eigentümer/Vermieter
Wartung: Eigentümer/Vermieter (kann auf Mieter übertragen werden)

Die jährliche Wartung nach DIN 14676 ist Pflicht und muss dokumentiert werden.

So läuft die Rauchwarnmelder-Prüfung ab

Prüfung nach DIN 14676 in vier Schritten

1

Sichtprüfung

Kontrolle auf Beschädigungen, ordnungsgemäße Montage, freie Raucheintrittsöffnungen und vollständige Abdeckung.

2

Funktionstest

Prüfung der Alarmfunktion mit Prüftaste, Batteriestand und akustischer Signalstärke.

3

Wartung & Reinigung

Reinigung der Raucheintrittsöffnungen, Batteriewechsel bei Bedarf und Austausch defekter Geräte.

4

Dokumentation

Erstellung eines rechtssicheren Wartungsprotokolls nach DIN 14676 mit allen Prüfergebnissen.

Warum professionelle Wartung?

Rechtssicherheit

Professionelle Wartung nach DIN 14676 mit rechtssicherer Dokumentation – wichtig für Versicherungen und Behörden.

Zuverlässigkeit

Regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass Ihre Rauchmelder im Ernstfall zuverlässig funktionieren und Leben retten.

Zeitersparnis

Wir übernehmen die komplette Wartung – Sie sparen Zeit und haben die Sicherheit, dass alles normgerecht erledigt wird.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?

Nach DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich von einer geprüften Fachkraft gewartet werden. Die Wartung muss dokumentiert werden.

Kann ich die Wartung selbst durchführen?

Theoretisch ja, aber nur wenn Sie über die erforderliche Sachkunde verfügen. Für rechtssichere Dokumentation und professionelle Prüfung empfiehlt sich ein Fachbetrieb wie Juschka Brandschutz.

Wie lange halten Rauchwarnmelder?

Die meisten Rauchwarnmelder haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. Danach sollten sie komplett ausgetauscht werden, da die Sensoren mit der Zeit an Empfindlichkeit verlieren.

Was passiert bei einem Fehlalarm?

Fehlalarme können durch Staub, Dampf oder Insekten ausgelöst werden. Regelmäßige Wartung und Reinigung reduziert Fehlalarme erheblich. Bei häufigen Fehlalarmen sollte der Melder überprüft oder ausgetauscht werden.

Was kostet die Wartung von Rauchwarnmeldern?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Melder und der Objektgröße ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Sind Rauchwarnmelder in NRW Pflicht?

Ja, in NRW sind Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Pflicht. Die Installation ist Sache des Eigentümers/Vermieters.

Wo genau müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

Rauchmelder sollten immer an der Decke, möglichst in der Raummitte, montiert werden. Mindestens 50 cm Abstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen sollten eingehalten werden. In Räumen mit Dachschrägen gelten besondere Regeln.

Was mache ich, wenn der Rauchmelder piept?

Ein einzelner Piepton alle 30-60 Sekunden bedeutet meist eine schwache Batterie. Ein dauerhafter Alarmton signalisiert Rauch – dann sofort das Gebäude verlassen und die Feuerwehr (112) rufen.

Gibt es verschiedene Arten von Rauchwarnmeldern?

Ja, es gibt batteriebetriebene Melder (austauschbare oder fest verbaute 10-Jahres-Batterien), netzbetriebene Melder und funkvernetzte Systeme. Für größere Objekte eignen sich vernetzte Melder besonders gut.

Was passiert, wenn ich keine Wartung durchführe?

Ohne regelmäßige Wartung drohen bei einem Brandfall rechtliche Konsequenzen und Versicherungsprobleme. Wichtig: Ihre Versicherung kann im Schadensfall eine dokumentierte Wartung nach DIN 14676 verlangen – das gilt auch für selbst bewohnte Eigenheime, nicht nur für vermietete Objekte. Fehlt diese Dokumentation, riskieren Sie Leistungskürzungen. Außerdem können verschmutzte oder defekte Melder im Ernstfall versagen – mit lebensbedrohlichen Folgen.

Rauchwarnmelder-Wartung benötigt?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die professionelle Prüfung nach DIN 14676

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