Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern Pflicht und retten Leben. Wir installieren, warten und prüfen Ihre Melder nach DIN 14676 – zuverlässig, termingerecht und rechtssicher dokumentiert.
Weil Rauchwarnmelder im Ernstfall nur Leben retten, wenn sie regelmäßig gewartet werden.
Wir führen alle Wartungen nach DIN 14676 normgerecht durch und dokumentieren vollständig – bei Kontrollen sind Sie rechtssicher aufgestellt.
Wir prüfen Rauchwarnmelder gerne zusammen mit CO-Meldern, Feuerlöschern oder anderen Brandschutzeinrichtungen – eine Anfahrt, mehrere Prüfungen.
Alle Prüfprotokolle bekommen Sie digital per E-Mail. Verloren gegangener Papierkram gehört der Vergangenheit an – bei Kontrollen haben Sie alles griffbereit.
Von Stand-Alone bis vernetzt – die richtige Lösung für jedes Gebäude
Klassische Einzelmelder
✓ Einfache Installation
✓ Günstigste Lösung
✓ Keine Verkabelung nötig
⚠ Nur lokaler Alarm
Einsatzbereich: Einfamilienhäuser, kleine Wohnungen – überall dort, wo Räume nah beieinander liegen und ein Alarm überall hörbar ist. Erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen in NRW.
Melder alarmieren sich gegenseitig
✓ Alarm in allen Räumen gleichzeitig
✓ Keine Verkabelung nötig
✓ Ideal für große Wohnungen
✓ Nachrüstung einfach
Einsatzbereich: Große Wohnungen, mehrstöckige Häuser, Mehrfamilienhäuser – wenn Räume weit auseinander liegen oder über mehrere Etagen verteilt sind. Bei Brand im Keller hören Sie den Alarm auch im Schlafzimmer.
Professionelle Vernetzung per Kabel
✓ Sehr zuverlässige Verbindung
✓ Zentrale Überwachung möglich
✓ Ideal bei Neubau
⚠ Verkabelung erforderlich
Einsatzbereich: Neubauten, Gewerbeobjekte, größere Mietshäuser – wird bei Neubau direkt mit eingeplant. Ermöglicht zentrale Überwachung und ist störungsfreier als Funk.
Vernetzung mit Smart-Home-System
✓ Alarm aufs Smartphone
✓ Fernüberwachung möglich
✓ Integration in Hausautomation
⚠ Teurer in der Anschaffung
Einsatzbereich: Smart-Home-Haushalte, Ferienwohnungen, vermietete Objekte – Sie werden per App informiert, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Praktisch für Vermieter oder bei Ferienimmobilien.
Wichtig: Alle Rauchwarnmelder-Typen müssen nach DIN 14676 jährlich gewartet werden – egal ob Stand-Alone oder vernetzt, in Mietobjekten oder selbst bewohnten Eigenheimen. Wir prüfen alle Systeme fachgerecht und dokumentieren die Wartung rechtssicher für Versicherung und Behörden.
Das schreibt die Landesbauordnung NRW vor.
Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung?
→ Sie brauchen Rauchwarnmelder + jährliche Wartung nach DIN 14676
Warum? Nach Landesbauordnung NRW müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (Rettungswege) Rauchwarnmelder installiert sein. Sie sind als Eigentümer für Installation UND Wartung verantwortlich – auch wenn Sie selbst darin wohnen. Die Versicherung kann im Schadensfall eine ordnungsgemäße Wartung nach DIN 14676 mit Dokumentation verlangen.
Vermieten Sie Wohnungen oder Häuser?
→ Sie brauchen Rauchwarnmelder + jährliche Wartung
Warum? Als Vermieter sind Sie für die Installation verantwortlich. Die Wartungspflicht können Sie auf Mieter übertragen, bleiben aber in der Verantwortung für die Dokumentation. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Beherbergungsbetrieb oder Ferienwohnung?
→ Sie brauchen Rauchwarnmelder + professionelle Wartung
Warum? Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen haben besondere Fürsorgepflicht. Hier sind häufig vernetzte Systeme vorgeschrieben und die Wartung muss professionell durchgeführt und dokumentiert werden.
Nicht sicher, welche Rauchmelder Sie brauchen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie, welches System für Ihr Gebäude am besten geeignet ist, wo die Melder installiert werden müssen und übernehmen die jährliche Wartung nach DIN 14676.
Was Sie wissen müssen – Pflichten für Eigentümer und Mieter
Nach der Landesbauordnung NRW müssen Rauchwarnmelder in folgenden Räumen installiert werden:
Installation: Eigentümer/Vermieter
Wartung: Eigentümer/Vermieter (kann auf Mieter übertragen werden)
Die jährliche Wartung nach DIN 14676 ist Pflicht und muss dokumentiert werden.
Prüfung nach DIN 14676 in vier Schritten
Kontrolle auf Beschädigungen, ordnungsgemäße Montage, freie Raucheintrittsöffnungen und vollständige Abdeckung.
Prüfung der Alarmfunktion mit Prüftaste, Batteriestand und akustischer Signalstärke.
Reinigung der Raucheintrittsöffnungen, Batteriewechsel bei Bedarf und Austausch defekter Geräte.
Erstellung eines rechtssicheren Wartungsprotokolls nach DIN 14676 mit allen Prüfergebnissen.
Professionelle Wartung nach DIN 14676 mit rechtssicherer Dokumentation – wichtig für Versicherungen und Behörden.
Regelmäßige Prüfung stellt sicher, dass Ihre Rauchmelder im Ernstfall zuverlässig funktionieren und Leben retten.
Wir übernehmen die komplette Wartung – Sie sparen Zeit und haben die Sicherheit, dass alles normgerecht erledigt wird.
Nach DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich von einer geprüften Fachkraft gewartet werden. Die Wartung muss dokumentiert werden.
Theoretisch ja, aber nur wenn Sie über die erforderliche Sachkunde verfügen. Für rechtssichere Dokumentation und professionelle Prüfung empfiehlt sich ein Fachbetrieb wie Juschka Brandschutz.
Die meisten Rauchwarnmelder haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. Danach sollten sie komplett ausgetauscht werden, da die Sensoren mit der Zeit an Empfindlichkeit verlieren.
Fehlalarme können durch Staub, Dampf oder Insekten ausgelöst werden. Regelmäßige Wartung und Reinigung reduziert Fehlalarme erheblich. Bei häufigen Fehlalarmen sollte der Melder überprüft oder ausgetauscht werden.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Melder und der Objektgröße ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
Ja, in NRW sind Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Pflicht. Die Installation ist Sache des Eigentümers/Vermieters.
Rauchmelder sollten immer an der Decke, möglichst in der Raummitte, montiert werden. Mindestens 50 cm Abstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen sollten eingehalten werden. In Räumen mit Dachschrägen gelten besondere Regeln.
Ein einzelner Piepton alle 30-60 Sekunden bedeutet meist eine schwache Batterie. Ein dauerhafter Alarmton signalisiert Rauch – dann sofort das Gebäude verlassen und die Feuerwehr (112) rufen.
Ja, es gibt batteriebetriebene Melder (austauschbare oder fest verbaute 10-Jahres-Batterien), netzbetriebene Melder und funkvernetzte Systeme. Für größere Objekte eignen sich vernetzte Melder besonders gut.
Ohne regelmäßige Wartung drohen bei einem Brandfall rechtliche Konsequenzen und Versicherungsprobleme. Wichtig: Ihre Versicherung kann im Schadensfall eine dokumentierte Wartung nach DIN 14676 verlangen – das gilt auch für selbst bewohnte Eigenheime, nicht nur für vermietete Objekte. Fehlt diese Dokumentation, riskieren Sie Leistungskürzungen. Außerdem können verschmutzte oder defekte Melder im Ernstfall versagen – mit lebensbedrohlichen Folgen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die professionelle Prüfung nach DIN 14676
Jetzt KontaktierenWeitere Leistungen für Ihren umfassenden Brandschutz
Während Rauchwarnmelder vor Rauch warnen, erkennen CO-Melder das geruchlose Kohlenmonoxid. Beide Meldesysteme ergänzen sich perfekt.
Was passiert, wenn der Rauchwarnmelder Alarm schlägt? Bei unseren Evakuierungsübungen trainieren Ihre Mitarbeiter den Ernstfall.
Mehr erfahren →Feuerlöscher sind die erste Verteidigungslinie im Brandfall. Regelmäßige Wartung nach DIN 14406 ist Pflicht – wir machen das für Sie.
Mehr erfahren →