Brandschutzklappen verhindern, dass sich Feuer und Rauch über Lüftungskanäle ausbreiten. Wir prüfen und warten Ihre Klappen nach gesetzlichen Vorgaben – alle 6 Monate, vollständig dokumentiert und ohne Stress für Sie.
Nach DIN 18017 müssen Brandschutzklappen jährlich gewartet werden. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Wartung noch aktuell ist:
Ihre Brandschutzklappen sind aktuell gewartet. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.
Die jährliche Wartung ist überfällig. Klappen können blockieren oder verschmutzt sein – planen Sie jetzt einen Termin.
Ihre Brandschutzklappen sind seit über 1,5 Jahren nicht gewartet. Im Brandfall drohen rechtliche Konsequenzen und Versicherungsprobleme, wenn die Klappen nicht schließen. Sofortiger Handlungsbedarf!
Lassen Sie Ihre Brandschutzklappen von uns prüfen
Brandschutzklappen sind ein essentieller Teil des baulichen Brandschutzes. Sie verschließen Lüftungskanäle automatisch im Brandfall und verhindern so, dass sich Feuer und Rauch über die Lüftungsanlage im Gebäude ausbreiten.
Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung nach DIN 18017 vorgeschrieben. Wir übernehmen die komplette Wartung für Sie – fachgerecht, termingerecht und mit vollständiger Dokumentation.
Als erfahrener Brandschutz-Partner im Ruhrgebiet prüfen wir Ihre Brandschutzklappen auf Funktionsfähigkeit, Dichtigkeit und ordnungsgemäßen Zustand.
Weil Brandschutzklappen nur funktionieren, wenn sie regelmäßig gewartet werden.
Ob BK, RK, BÜK oder Entrauchungsklappen – wir kennen alle Systeme und warten sie nach DIN 18017. Mit professionellem Equipment und dokumentierter Sachkunde.
Wir koordinieren die Wartung mit RWA-Anlagen, Brandschutztüren und anderen Brandschutzeinrichtungen – so sparen Sie Zeit und haben alle Prüfungen aus einer Hand.
Kleinere Mängel beheben wir direkt bei der Wartung – kein zweiter Termin nötig. Bei größeren Defekten beraten wir Sie zur Reparatur oder zum Austausch.
Unterschiedliche Klappen-Typen für verschiedene Anforderungen
Klassischer Brandschutz in Lüftungskanälen
✓ Schließt bei 72°C automatisch
✓ Thermische Auslösung
✓ Verhindert Brandausbreitung
✓ Standardlösung
Einsatzbereich: In Lüftungskanälen, die durch Brandwände oder -decken führen. Die Klappe schließt sich bei Hitze (72°C) durch einen Schmelzauslöser und verhindert Brandausbreitung über die Lüftungsanlage.
Schutz vor Rauchausbreitung
✓ Schließt bei Rauchdetektion
✓ Motorische Auslösung
✓ An Brandmeldeanlage gekoppelt
✓ Frühere Auslösung als BK
Einsatzbereich: Trennung von Rauchschutzzonen, besonders in Fluchtwegen und Treppenhäusern. Schließt bereits bei Rauchentwicklung (nicht erst bei Hitze), damit Fluchtwege rauchfrei bleiben.
Lüftung + Brandschutz kombiniert
✓ Erlaubt Luftaustausch im Normalbetrieb
✓ Schließt bei 72°C
✓ Ohne Lüftungskanal nutzbar
✓ Platz- und kostensparend
Einsatzbereich: In Brandwänden ohne Lüftungskanal – z.B. zwischen Treppenhäusern und Fluren. Ermöglicht Druckausgleich und Luftzirkulation im Normalbetrieb, schließt aber im Brandfall automatisch.
Wichtig: Alle Brandschutzklappen-Typen müssen nach DIN 18017 jährlich gewartet werden. Ohne regelmäßige Prüfung kann die Schließfunktion versagen – und das kann im Ernstfall Leben kosten.
Das schreiben Landesbauordnung und Musterlüftungsanlagenrichtlinie vor.
Bürogebäude, Gewerbeimmobilie oder Produktionshalle mit Lüftungsanlage?
→ Sie brauchen Brandschutzklappen (BK)
Warum? Überall wo Lüftungskanäle durch Brandwände oder Brandabschnitte führen, sind Brandschutzklappen vorgeschrieben. Sie verhindern, dass Feuer und Rauch sich über die Lüftungsanlage ausbreiten.
Wohnhaus mit zentraler Lüftungsanlage oder Abluftschächten?
→ Sie brauchen Brandschutzklappen (BK)
Warum? Wenn Lüftungskanäle über mehrere Wohneinheiten oder Etagen führen, müssen sie durch Brandschutzklappen gesichert werden. Das gilt auch für Abluftanlagen in Küchen und Bädern.
Krankenhaus, Hotel, Versammlungsstätte oder Hochhaus?
→ Sie brauchen BK + RK (kombiniert)
Warum? Sonderbauten benötigen erweiterten Schutz. Zusätzlich zu Brandschutzklappen sind oft auch Rauchschutzklappen vorgeschrieben, die bereits bei Rauch (nicht erst bei Feuer) schließen.
Nicht sicher, welche Brandschutzklappen Sie brauchen?
Die Anforderungen hängen von Gebäudeart, Lüftungskonzept und Brandschutzkonzept ab. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie, welche Klappen bei Ihnen vorgeschrieben sind und ob sie ordnungsgemäß gewartet wurden.
Unser bewährter Prozess für maximale Sicherheit
Kontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden, Korrosion oder Verschmutzungen.
Test der Auslösemechanik, Schließfunktion und Dichtigkeit im ausgelösten Zustand.
Reinigung, Schmierung und ggf. Austausch von Verschleißteilen.
Vollständige Dokumentation mit Prüfprotokoll und Kennzeichnung.
Nach DIN 18017 ist eine jährliche Wartung und Funktionsprüfung vorgeschrieben. Bei stark verschmutzten Umgebungen kann ein kürzeres Wartungsintervall sinnvoll sein.
Eine defekte Brandschutzklappe kann sich im Brandfall nicht schließen – Rauch und Feuer können sich dann über die Lüftungsanlage ausbreiten. Regelmäßige Wartung ist daher unverzichtbar.
Ja, wir beheben kleinere Mängel direkt vor Ort. Bei größeren Schäden beraten wir Sie zu Reparatur oder Austausch.
Pro Brandschutzklappe rechnen wir mit ca. 15-30 Minuten – abhängig von Zugänglichkeit und Zustand.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Klappen, der Zugänglichkeit und dem Wartungsaufwand ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
Brandschutzklappen verschließen Lüftungskanäle im Brandfall automatisch. Sie werden durch einen Schmelzlot (bei thermischen Klappen) oder elektrisch/pneumatisch (bei motorischen Klappen) ausgelöst und verhindern so die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
Brandschutzklappen sind überall dort erforderlich, wo Lüftungskanäle durch Brandschutzwände oder -decken führen. Sie verhindern, dass Feuer und Rauch sich über die Lüftung in andere Brandabschnitte ausbreiten.
Häufige Mängel sind Verschmutzungen, blockierte Auslösemechanismen, korrodierte Bauteile, defekte Antriebe oder fehlende Kennzeichnung. Regelmäßige Wartung verhindert diese Probleme.
Ja, es gibt thermische Klappen (mit Schmelzlot), motorische Klappen (elektrisch/pneumatisch gesteuert) und Kombinationen aus beiden. Welche Art erforderlich ist, hängt vom Einsatzort und der Brandschutzkonzeption ab.
Bei schwerwiegenden Mängeln muss die Klappe sofort außer Betrieb genommen werden. Wir dokumentieren die Mängel, führen erforderliche Reparaturen durch und prüfen die Anlage erneut. Erst nach bestandener Prüfung darf sie wieder in Betrieb gehen.
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