Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2
Jährliche Schulung für alle Mitarbeiter - gesetzlich vorgeschrieben, praxisnah durchgeführt
Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter jährlich über Brandschutz unterweisen. Wir führen die Unterweisung nach ASR A2.2 durch - kompakt, verständlich und direkt bei Ihnen vor Ort.
Gesetzliche Pflicht nach § 12 ArbSchG
Warum jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter jährlich unterweisen muss
Gesetzliche Vorgabe
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über Brandschutz zu unterweisen – ohne Ausnahme.
Alle Mitarbeiter betroffen
Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, Leiharbeiter und neue Mitarbeiter – jeder einzelne Beschäftigte muss unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter bereits am ersten Arbeitstag.
Dokumentationspflicht
Die Unterweisung muss rechtssicher dokumentiert werden – mit Teilnehmerliste, Datum, Inhalten und Unterschriften. Bei Kontrollen durch Behörden sind Sie so abgesichert.
Was wird in der Unterweisung vermittelt?
Praxisnahes Wissen für den Ernstfall – verständlich aufbereitet
Verhalten im Brandfall
Richtiges Reagieren bei Brandausbruch: Alarmierung, Notruf absetzen, Eigenschutz beachten, Evakuierung einleiten und Ruhe bewahren.
Fluchtwege & Sammelplätze
Wo sind die Notausgänge? Welche Fluchtwege führen ins Freie? Wo ist der Sammelplatz? Wir erklären die Fluchtwegeplanung für Ihren Betrieb.
Brandmelder & Feuerlöscher
Standorte der Feuerlöscher und Brandmelder im Betrieb. Grundlegende Handhabung von Feuerlöschern und wann man sie einsetzen darf.
So läuft die Brandschutzunterweisung ab
In vier Schritten zur rechtssicheren Unterweisung
Terminvereinbarung
Sie kontaktieren uns – wir stimmen einen passenden Termin ab. Auch kurzfristige Termine sind möglich.
Betriebsbegehung
Wir machen uns vor Ort ein Bild von Ihrem Betrieb – Fluchtwege, Feuerlöscherstandorte, besondere Gefahren.
Schulung (30–60 Min.)
Kompakte, verständliche Unterweisung mit Bezug zu Ihrem Betrieb. Verhalten im Brandfall, Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen.
Dokumentation
Rechtssichere Dokumentation mit Teilnehmerliste und Unterschriften. Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung.
Unterweisung vs. Brandschutzhelfer-Ausbildung
Zwei verschiedene Pflichten – wir erläutern den Unterschied
Brandschutzunterweisung
Für wen: Alle Mitarbeiter (100%)
Dauer: Ca. 30–60 Minuten
Häufigkeit: Mindestens jährlich
Inhalte: Grundlegendes Wissen, Verhalten im Brandfall, Fluchtwege
Praxis: Optional (meist reine Theorie)
Ziel: Sensibilisierung aller Beschäftigten
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Für wen: Mindestens 5% der Belegschaft
Dauer: Ca. 3–4 Stunden
Häufigkeit: Alle 3–5 Jahre
Inhalte: Vertieftes Wissen, Löschmittel, Brandklassen
Praxis: Pflicht (Löschübung am Feuer)
Ziel: Qualifizierung zur aktiven Brandbekämpfung
Warum Juschka Brandschutz?
Kompetent, unkompliziert und rechtssicher
Über 20+ Jahre Erfahrung im Brandschutz
Seit über zwei Jahrzehnten im Brandschutz tätig. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und setzen sie praxisnah um.
Kompakt & vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – mit allen Materialien. Keine Anfahrt für Ihre Mitarbeiter, minimale Ausfallzeit. Schulung in 30–60 Minuten.
Individuell angepasst
Jede Unterweisung wird auf Ihren Betrieb zugeschnitten – Ihre Fluchtwege, Ihre Feuerlöscherstandorte, Ihre besonderen Gefahren.
Häufig gestellte Fragen
Alles Wichtige zur Brandschutzunterweisung auf einen Blick
Wie oft muss die Unterweisung stattfinden?
Mindestens einmal jährlich. Bei besonderen Ereignissen wie Umbau, neuen Brandschutzeinrichtungen oder Beinahe-Unfällen sollte eine zusätzliche Unterweisung erfolgen.
Muss wirklich jeder Mitarbeiter teilnehmen?
Ja – alle Beschäftigten müssen unterwiesen werden. Das gilt für Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen, Leiharbeiter und neue Mitarbeiter. Neue Mitarbeiter sollten am ersten Arbeitstag unterwiesen werden.
Wie lange dauert die Unterweisung?
In der Regel 30–60 Minuten, je nach Betriebsgröße und individuellen Anforderungen. Wir halten die Schulung bewusst kompakt und praxisnah.
Muss die Unterweisung dokumentiert werden?
Ja, die Teilnahme muss dokumentiert werden. Wir erstellen eine rechtssichere Dokumentation mit Teilnehmerliste, Datum, Inhalten und Unterschriften aller Teilnehmer.
Was kostet eine Brandschutzunterweisung?
Die Kosten richten sich nach Teilnehmerzahl und Umfang. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot – wir erstellen Ihnen ein faires Pauschalangebot.
Welche Strafen drohen bei fehlender Unterweisung?
Fehlende Brandschutzunterweisungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen drohen Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Probleme.
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Brandschutzhelfer-Ausbildung
Zusätzlich zur Unterweisung benötigen Sie Brandschutzhelfer. Wir bilden mindestens 5% Ihrer Belegschaft praxisnah aus – inklusive Löschübung.
Evakuierungsübung
Nach der Theorie kommt die Praxis: Bei Evakuierungsübungen erleben Ihre Mitarbeiter den Ernstfall und wenden ihr Wissen an.
Feuerlöscher-Wartung
Mitarbeiter lernen in der Unterweisung, wie wichtig Feuerlöscher sind – wir sorgen dafür, dass diese auch einwandfrei funktionieren.
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