20 Jahre Erfahrung 500+ zufriedene Kunden Jährlich erforderlich

Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2

Jährliche Schulung für alle Mitarbeiter – gesetzlich vorgeschrieben, praxisnah durchgeführt

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter jährlich über Brandschutz unterweisen. Wir führen die Unterweisung nach ASR A2.2 durch – kompakt, verständlich und direkt bei Ihnen vor Ort.

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Brandschutzunterweisung: Gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber

Nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über Brandschutz unterweisen. Diese Pflichtunterweisung vermittelt wichtiges Wissen über das richtige Verhalten im Brandfall.

Die Brandschutzunterweisung ist kürzer als die Brandschutzhelfer-Ausbildung, aber für alle Mitarbeiter verpflichtend. Sie schafft Bewusstsein für Brandgefahren und sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder richtig reagiert.

Juschka Brandschutz bietet kompakte Brandschutzunterweisungen direkt bei Ihnen vor Ort – angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten und rechtssicher dokumentiert.

Schulungsinhalte

  • ✓ Jährliche Pflichtunterweisung
  • ✓ Verhalten im Brandfall
  • ✓ Alarmierung und Notruf
  • ✓ Fluchtwegeplanung
  • ✓ Sammelplätze und Evakuierung
  • ✓ Handhabung von Feuerlöschern
  • ✓ Brandschutzeinrichtungen im Betrieb
  • ✓ Rechtssichere Dokumentation
  • ✓ Teilnahmebescheinigung

Warum Juschka Brandschutz für Ihre Brandschutzunterweisung?

Weil Brandschutzunterweisung Pflicht ist – und gut gemacht Zeit spart

Kompakt & effizient

Wir vermitteln alle wichtigen Inhalte in 30-45 Minuten – kompakt, verständlich und praxisnah. Keine stundenlangen Schulungen, die Zeit verschwenden.

Direkt bei Ihnen vor Ort

Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen – mit allen Materialien. Keine Anfahrt für Ihre Mitarbeiter, keine Ausfallzeiten. Schulung auch in Gruppen möglich.

Rechtssicher dokumentiert

Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung. Die Unterweisung wird dokumentiert – bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht sind Sie abgesichert.

Unterschied: Brandschutzunterweisung vs. Brandschutzhelfer

Brandschutzunterweisung

  • Für: Alle Mitarbeiter
  • Dauer: Ca. 30-60 Minuten
  • Häufigkeit: Mindestens jährlich
  • Inhalte: Grundlegendes Wissen, Verhalten im Brandfall
  • Praxis: Optional, meist reine Theorie
  • Ziel: Sensibilisierung aller Mitarbeiter

Brandschutzhelfer-Ausbildung

  • Für: Mindestens 5% der Mitarbeiter
  • Dauer: Ca. 3-4 Stunden
  • Häufigkeit: Alle 3-5 Jahre
  • Inhalte: Vertieftes Wissen, Löschmittel, Brandklassen
  • Praxis: Pflicht (Löschübung am Feuer)
  • Ziel: Qualifizierung zur Brandbekämpfung

So läuft die Brandschutzunterweisung ab

1

Verhalten im Brandfall

Wie reagiere ich bei Brandausbruch? Alarmierung, Evakuierung, Eigenschutz.

2

Fluchtwege & Sammelplätze

Vorstellung der Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze in Ihrem Betrieb.

3

Brandschutzeinrichtungen

Wo befinden sich Feuerlöscher, Brandmelder, Wandhydranten? Wie werden sie bedient?

4

Fragerunde & Dokumentation

Abschließende Fragen, rechtssichere Dokumentation, Teilnahmebescheinigungen.

Vorteile der Brandschutzunterweisung

Rechtssicherheit

Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung.

Mitarbeiterschutz

Sensibilisierung aller Mitarbeiter für Brandgefahren und richtiges Verhalten im Ernstfall.

Zeiteffizient

Kompakte Unterweisung in 30-60 Minuten – minimale Ausfallzeit für Ihre Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss die Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?

Mindestens einmal jährlich. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Umbau, neue Brandschutzeinrichtungen, Beinahe-Unfälle) sollte eine zusätzliche Unterweisung erfolgen.

Muss jeder Mitarbeiter unterwiesen werden?

Ja, alle Mitarbeiter müssen unterwiesen werden – auch Teilzeitkräfte, Aushilfen und neue Mitarbeiter. Neue Mitarbeiter sollten bereits am ersten Arbeitstag unterwiesen werden.

Wie lange dauert die Unterweisung?

Die Brandschutzunterweisung dauert ca. 30-60 Minuten, je nach Betriebsgröße und individuellen Anforderungen.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Ja, die Teilnahme muss dokumentiert werden. Wir erstellen eine rechtssichere Dokumentation mit Teilnehmerliste, Datum, Inhalten und Unterschriften.

Was sind die Inhalte der Brandschutzunterweisung?

Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Notruf, Fluchtwegeplanung, Sammelplätze, Handhabung von Feuerlöschern, betriebliche Brandschutzeinrichtungen und rechtliche Grundlagen.

Was kostet eine Brandschutzunterweisung?

Die Kosten hängen von der Teilnehmerzahl und dem Umfang ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Können wir die Unterweisung online durchführen?

Theoretisch ja, aber wir empfehlen Präsenzschulungen, da diese besser auf betriebliche Besonderheiten (Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern etc.) eingehen können. Bei größeren Unternehmen mit mehreren Standorten sind auch hybride Modelle möglich.

Was ist der Unterschied zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Brandschutzunterweisung ist kürzer (30-60 Min.) und für alle Mitarbeiter Pflicht. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert 3-4 Stunden, beinhaltet eine praktische Löschübung und ist nur für mindestens 5% der Belegschaft vorgeschrieben.

Wer darf Brandschutzunterweisungen durchführen?

Die Unterweisung kann durch den Arbeitgeber selbst, einen Brandschutzbeauftragten, einen Brandschutzhelfer oder durch externe Fachfirmen wie Juschka Brandschutz durchgeführt werden. Wichtig ist die fachliche Qualifikation und die rechtssichere Dokumentation.

Welche Strafen drohen bei fehlender Unterweisung?

Fehlende Brandschutzunterweisungen können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen kann die fehlende Unterweisung zudem zu Haftungsfragen und versicherungsrechtlichen Problemen führen.

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