Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter jährlich über Brandschutz unterweisen. Wir führen die Unterweisung nach ASR A2.2 durch – kompakt, verständlich und direkt bei Ihnen vor Ort.
Nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über Brandschutz unterweisen. Diese Pflichtunterweisung vermittelt wichtiges Wissen über das richtige Verhalten im Brandfall.
Die Brandschutzunterweisung ist kürzer als die Brandschutzhelfer-Ausbildung, aber für alle Mitarbeiter verpflichtend. Sie schafft Bewusstsein für Brandgefahren und sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder richtig reagiert.
Juschka Brandschutz bietet kompakte Brandschutzunterweisungen direkt bei Ihnen vor Ort – angepasst an Ihre betrieblichen Gegebenheiten und rechtssicher dokumentiert.
Weil Brandschutzunterweisung Pflicht ist – und gut gemacht Zeit spart
Wir vermitteln alle wichtigen Inhalte in 30-45 Minuten – kompakt, verständlich und praxisnah. Keine stundenlangen Schulungen, die Zeit verschwenden.
Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen – mit allen Materialien. Keine Anfahrt für Ihre Mitarbeiter, keine Ausfallzeiten. Schulung auch in Gruppen möglich.
Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung. Die Unterweisung wird dokumentiert – bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht sind Sie abgesichert.
Wie reagiere ich bei Brandausbruch? Alarmierung, Evakuierung, Eigenschutz.
Vorstellung der Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze in Ihrem Betrieb.
Wo befinden sich Feuerlöscher, Brandmelder, Wandhydranten? Wie werden sie bedient?
Abschließende Fragen, rechtssichere Dokumentation, Teilnahmebescheinigungen.
Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung.
Sensibilisierung aller Mitarbeiter für Brandgefahren und richtiges Verhalten im Ernstfall.
Kompakte Unterweisung in 30-60 Minuten – minimale Ausfallzeit für Ihre Mitarbeiter.
Mindestens einmal jährlich. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Umbau, neue Brandschutzeinrichtungen, Beinahe-Unfälle) sollte eine zusätzliche Unterweisung erfolgen.
Ja, alle Mitarbeiter müssen unterwiesen werden – auch Teilzeitkräfte, Aushilfen und neue Mitarbeiter. Neue Mitarbeiter sollten bereits am ersten Arbeitstag unterwiesen werden.
Die Brandschutzunterweisung dauert ca. 30-60 Minuten, je nach Betriebsgröße und individuellen Anforderungen.
Ja, die Teilnahme muss dokumentiert werden. Wir erstellen eine rechtssichere Dokumentation mit Teilnehmerliste, Datum, Inhalten und Unterschriften.
Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Notruf, Fluchtwegeplanung, Sammelplätze, Handhabung von Feuerlöschern, betriebliche Brandschutzeinrichtungen und rechtliche Grundlagen.
Die Kosten hängen von der Teilnehmerzahl und dem Umfang ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Theoretisch ja, aber wir empfehlen Präsenzschulungen, da diese besser auf betriebliche Besonderheiten (Fluchtwege, Standorte von Feuerlöschern etc.) eingehen können. Bei größeren Unternehmen mit mehreren Standorten sind auch hybride Modelle möglich.
Die Brandschutzunterweisung ist kürzer (30-60 Min.) und für alle Mitarbeiter Pflicht. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert 3-4 Stunden, beinhaltet eine praktische Löschübung und ist nur für mindestens 5% der Belegschaft vorgeschrieben.
Die Unterweisung kann durch den Arbeitgeber selbst, einen Brandschutzbeauftragten, einen Brandschutzhelfer oder durch externe Fachfirmen wie Juschka Brandschutz durchgeführt werden. Wichtig ist die fachliche Qualifikation und die rechtssichere Dokumentation.
Fehlende Brandschutzunterweisungen können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen kann die fehlende Unterweisung zudem zu Haftungsfragen und versicherungsrechtlichen Problemen führen.
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Zusätzlich zur allgemeinen Unterweisung brauchen Sie spezialisierte Brandschutzhelfer. Wir bilden 5% Ihrer Belegschaft aus.
Mehr erfahren →Nach der Theorie kommt die Praxis: Bei Evakuierungsübungen erleben Ihre Mitarbeiter den Ernstfall und wenden ihr Wissen an.
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