Brandschutzordnung nach DIN 14096
Teil A, B und C - rechtssicher erstellt und individuell auf Ihr Gebäude angepasst
Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Brandfall und die vorbeugenden Maßnahmen. Wir erstellen alle drei Teile nach DIN 14096 - individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.
Die drei Teile der Brandschutzordnung
Nach DIN 14096 besteht jede Brandschutzordnung aus drei Teilen mit unterschiedlichen Zielgruppen
Teil A - Der Aushang
Zielgruppe: Alle Personen im Gebäude (Mitarbeiter, Besucher, Kunden). Enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall auf einen Blick: Notruf 112, Sammelplatz und Löschversuche. Wird gut sichtbar an zentralen Stellen ausgehängt.
Teil B - Für Mitarbeiter
Zielgruppe: Alle Beschäftigten des Unternehmens. Regelt Brandverhütung im Betrieb, Verhalten bei Brandausbruch, Alarmierung und Evakuierung. Wird jedem Mitarbeiter als Broschüre ausgehändigt.
Teil C - Für Verantwortliche
Zielgruppe: Brandschutzbeauftragte und Führungskräfte. Enthält detaillierte Brandschutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Prüffristen, Wartungspläne und die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Wer braucht eine Brandschutzordnung?
Für viele Gebäudetypen ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben
Gewerbe & Industrie
Gewerbebetriebe, Produktionsstätten und Industrieanlagen benötigen eine Brandschutzordnung - besonders bei erhöhter Brandgefährdung durch Maschinen, Lager oder Gefahrstoffe.
Öffentliche Gebäude
Schulen, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Behörden und Pflegeeinrichtungen - überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist eine Brandschutzordnung Pflicht.
Büro & Verwaltung
Auch Bürogebäude und Verwaltungsgebäude ab einer bestimmten Größe oder Nutzungsart benötigen eine Brandschutzordnung - oft gefordert durch Bauaufsicht oder Berufsgenossenschaft.
Warum professionelle Erstellung?
Eine Brandschutzordnung vom Fachmann schützt Sie rechtlich und rettet im Ernstfall Leben
Rechtssicherheit
Normgerechte Erstellung nach DIN 14096 - rechtssicher bei Kontrollen durch Behörden, anerkannt von Versicherungen und belastbar im Schadensfall. Fehlende oder fehlerhafte Brandschutzordnungen können Bußgelder nach sich ziehen.
Individuelle Anpassung
Keine Vorlage von der Stange - wir erstellen die Brandschutzordnung passend zu Ihrem Gebäude, Ihrer Nutzung, Ihren Brandschutzeinrichtungen und Ihren betrieblichen Abläufen.
Zeitersparnis
Wir übernehmen die komplette Erstellung von der Bestandsaufnahme bis zur Übergabe. Sie sparen Zeit und können sicher sein, dass alles normgerecht und praxistauglich ist.
So erstellen wir Ihre Brandschutzordnung
In vier Schritten zur normgerechten Brandschutzordnung nach DIN 14096
Bestandsaufnahme
Besichtigung Ihres Gebäudes, Erfassung aller Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege, Sammelplätze und betrieblicher Besonderheiten.
Erstellung
Ausarbeitung aller drei Teile (A, B, C) nach DIN 14096, individuell angepasst an Ihr Gebäude und Ihre betriebliche Organisation.
Abstimmung
Besprechung des Entwurfs mit Ihnen, Einarbeitung Ihrer Änderungswünsche und finale Überarbeitung bis alles passt.
Übergabe
Übergabe aller Dokumente: Aushang (Teil A), Broschüren (Teil B) und Handbuch (Teil C) - in gedruckter und digitaler Form.
Warum Juschka Brandschutz?
Ihr erfahrener Partner für Brandschutzordnungen in NRW
Über 20+ Jahre Erfahrung im Brandschutz
Mit mehr als zwei Jahrzehnten Branchenerfahrung kennen wir die Anforderungen verschiedenster Gebäudetypen - vom Bürogebäude bis zur Industrieanlage.
Praxistauglich formuliert
Wir schreiben klar und verständlich - keine Juristensprache. Jeder Mitarbeiter soll sofort verstehen, was im Brandfall zu tun ist.
Rundum-Service
Von der Bestandsaufnahme über die Erstellung bis zur Aktualisierung - wir betreuen Sie langfristig und sorgen dafür, dass Ihre Brandschutzordnung immer aktuell bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Brandschutzordnung
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die Brandschutzordnung muss mindestens alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen ist eine sofortige Anpassung erforderlich.
Was kostet die Erstellung einer Brandschutzordnung?
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße, der Komplexität und der Anzahl der benötigten Exemplare ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Wie lange dauert die Erstellung?
Nach der Bestandsaufnahme dauert die Erstellung in der Regel 2-4 Wochen, je nach Komplexität des Gebäudes und der Anzahl der Abstimmungsschleifen.
Muss die Brandschutzordnung genehmigt werden?
Nein, eine behördliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings können Bauaufsicht oder Berufsgenossenschaft die Vorlage verlangen. Wir erstellen sie rechtssicher nach DIN 14096.
Wo muss Teil A ausgehängt werden?
Teil A muss gut sichtbar an zentralen Stellen ausgehängt werden - an Eingängen, in Treppenhäusern und bei Aufzügen. Teil B wird allen Mitarbeitern ausgehändigt, Teil C erhalten nur Verantwortliche.
Was passiert bei Verstößen?
Fehlende oder veraltete Brandschutzordnungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen entstehen Haftungsfragen und Versicherungen können Leistungen kürzen.
Das könnte Sie auch interessieren
Flucht- und Rettungspläne
Die Brandschutzordnung verweist auf Flucht- und Rettungspläne - beide sind zentrale Dokumente Ihres Brandschutzkonzepts. Wir erstellen beides aus einer Hand.
Externer Brandschutzbeauftragter
Die Brandschutzordnung ist Teil des umfassenden Brandschutzkonzepts. Als externe Brandschutzbeauftragte koordinieren wir alle Dokumente und Maßnahmen.
Brandschutzunterweisung
Ihre Mitarbeiter müssen die Brandschutzordnung kennen. In unseren Unterweisungen vermitteln wir die Inhalte praxisnah und verständlich.
Brandschutzordnung benötigt?
Lassen Sie uns Ihre Brandschutzordnung professionell erstellen - normgerecht nach DIN 14096 und individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.
02332 9069286 Kontaktformular