Elektrische Geräte müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden – das schreibt die DGUV V3 vor. Wir prüfen Ihre Betriebsmittel fachgerecht, dokumentieren digital und kleben Prüfplaketten drauf.
Regelmäßige Prüfung ist Pflicht – die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel je nach Nutzung geprüft werden müssen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die elektrische Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Letzte Prüfung: vor weniger als 12 Monaten (Bürogeräte)
✓ Sie sind auf der sicheren Seite
Letzte Prüfung: vor 12-24 Monaten (Bürogeräte noch OK)
⚠ Bei Baustellen-Werkzeug bereits überfällig! Bald Termin planen!
Letzte Prüfung: vor über 24 Monaten
✗ Prüfung ist überfällig – JETZT Termin vereinbaren!
Prüffristen nach DGUV V3:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die elektrische Sicherheit Ihrer Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) schreibt vor, dass ortsveränderliche elektrische Geräte regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.
Wir prüfen Ihre Geräte fachgerecht, dokumentieren die Ergebnisse digital und kennzeichnen geprüfte Geräte mit Prüfplaketten. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schützen Ihre Mitarbeiter vor Stromunfällen.
Als zusätzlichen Service bieten wir die DGUV V3-Prüfung an – ideal, wenn Sie Ihre gesamte Betriebssicherheit aus einer Hand organisieren möchten.
Weil elektrische Sicherheit kein Zufall ist – sondern sorgfältige Prüfung.
Wir verfügen über die notwendige Fachkunde für DGUV V3-Prüfungen. Alle Tests werden mit professionellen Messgeräten durchgeführt und normgerecht dokumentiert.
Alle Prüfprotokolle werden digital gespeichert und Ihnen per E-Mail zugesandt. Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht haben Sie alle Nachweise parat.
Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und prüfen vor Ort – ohne lange Ausfallzeiten. Termine koordinieren wir flexibel mit Ihrem Betriebsablauf, auch abends oder am Wochenende.
Unser bewährter Prozess für maximale Sicherheit
Die Prüffristen hängen vom Gerät und der Nutzung ab:
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Bei Unfällen drohen rechtliche Konsequenzen.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Geräte ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir erstellen Ihnen ein faires Paket.
Nicht bestandene Geräte werden gekennzeichnet und dürfen nicht weiter genutzt werden. Wir beraten Sie zu Reparatur oder Austausch.
Ja, das ist sogar sehr sinnvoll! Wir können beide Leistungen an einem Termin durchführen – so sparen Sie Zeit und Aufwand.
Pro Gerät ca. 3-5 Minuten. Bei 50 Geräten sollten Sie ca. 3-4 Stunden einplanen. Die Prüfung kann während der Arbeitszeit erfolgen, Ihre Mitarbeiter können meist weiterarbeiten.
Ortsfeste Anlagen (fest verbaute Elektroinstallationen wie Steckdosen, Lichtschalter, Sicherungskästen) fallen nicht unter DGUV V3, sondern unter DGUV V3 Anlage 1 und müssen durch Elektrofachkräfte geprüft werden.
Ja! Wenn Mitarbeiter private Geräte (z.B. Handyladegeräte, Ventilatoren, Heizlüfter) am Arbeitsplatz nutzen, unterfallen diese ebenfalls der Prüfpflicht. Besser: Private Geräte generell verbieten.
Prüfplaketten zeigen: Wann geprüft (Jahr + Monat), wann nächste Prüfung fällig (farbcodiert), und wer geprüft hat (Prüfernummer). Geräte ohne oder mit abgelaufener Plakette dürfen nicht genutzt werden.
Nur befähigte Personen nach § 2 BetrSichV: Das sind Elektrofachkräfte mit zusätzlicher Qualifikation und Erfahrung. Juschka Brandschutz arbeitet mit qualifizierten Prüfern zusammen.
Fehlende Prüfungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Bei Unfällen drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen (Fahrlässigkeit, Körperverletzung) und Regress durch Versicherungen.
Unsere Kernleistung: Professionelle Wartung nach DIN 14406 – mit fluorfreien Löschmitteln.
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