Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen jährlich geprüft werden. Wir warten beides nach gesetzlichen Vorgaben – vollständig dokumentiert, damit Sie bei Kontrollen auf der sicheren Seite sind.
Weil Brandschutztüren im Ernstfall Leben retten – aber nur, wenn sie richtig schließen.
Wir prüfen Brandschutztüren nach DIN 14677 und Feststellanlagen nach DIN 14677 – fachkundig, normgerecht und mit vollständiger Dokumentation.
Brandschutztüren arbeiten Hand in Hand mit RWA-Anlagen und Brandschutzklappen. Wir koordinieren alle Prüfungen – eine Anfahrt, mehrere Systeme geprüft.
Kleine Mängel (defekte Dichtungen, falsch eingestellte Schließer) beheben wir direkt vor Ort – ohne zweiten Termin. Bei größeren Defekten beraten wir zur Reparatur.
Brandschutztüren und Feststellanlagen – wir kennen den Unterschied.
Brandschutztüren halten Feuer und Rauch zwischen Gebäudebereichen auf. Sie müssen von selbst schließen und dicht abschließen – sonst bringt die Klassifizierung (T30, T90) gar nichts.
Feststellanlagen halten Brandschutztüren im Alltag offen (praktisch!), lassen sie aber bei Rauch automatisch schließen. Das Ganze muss zuverlässig funktionieren – wir testen das.
Klassifiziert nach Feuerwiderstandsdauer
Feuerwiderstand: 30 Minuten
✓ Standardlösung für Wohngebäude
✓ Kellertüren und Treppenhäuser
✓ Günstigste Variante
Die T30-Tür hält Feuer und Rauch 30 Minuten auf. Das reicht für die meisten Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser und kleinere Gewerbeimmobilien.
Feuerwiderstand: 60 Minuten
✓ Gewerbliche Gebäude
✓ Lagerräume mit erhöhter Brandlast
✓ Industriegebäude
Die T60-Tür bietet doppelten Schutz. Wird eingesetzt bei Gebäuden mit erhöhter Brandgefährdung oder wo längere Evakuierungszeiten nötig sind.
Feuerwiderstand: 90 Minuten
✓ Hochhäuser und Sonderbauten
✓ Krankenhäuser und Pflegeheime
✓ Produktionshallen mit hoher Brandlast
Die T90-Tür ist der maximale Schutz. Pflicht bei Gebäuden mit erschwerten Fluchtwegen, hoher Personenzahl oder besonders gefährlichen Materialien.
Wichtig: Die Klassifizierung (T30/T60/T90) gilt nur, wenn die Tür richtig funktioniert! Defekte Türschließer, beschädigte Dichtungen oder falsch eingestellte Schließkraft machen die Klassifizierung wertlos.
Feuerwiderstand ist nicht gleich Rauchschutz – ein wichtiger Unterschied
Was sie kann:
Was sie NICHT kann:
Was sie kann:
Die RS-Funktion (Rauchschutz) ist besonders wichtig für Fluchtwege und Treppenhäuser – denn 90% aller Brandopfer sterben nicht durch Feuer, sondern durch Rauchvergiftung.
RS-Brandschutztüren sind Pflicht für:
Wichtig: T30 allein reicht hier NICHT! Es muss explizit T30-RS sein – sonst entspricht die Tür nicht den Anforderungen.
Das schreiben Landesbauordnung und Sonderbauverordnungen vor
Wohnhaus mit 3+ Wohneinheiten?
→ Sie brauchen Brandschutztüren T30
Warum? Kellertüren, Dachbodentüren und Treppenhauseingänge müssen nach Landesbauordnung als Brandschutztüren ausgeführt sein, um Fluchtwege rauchfrei zu halten.
Bürogebäude oder Lager mit mehreren Brandabschnitten?
→ Sie brauchen Brandschutztüren T30 oder T60
Warum? Brandabschnitte müssen durch feuerhemmende Bauteile getrennt sein. Bei erhöhter Brandlast (Lager, Produktion) sind oft T60-Türen vorgeschrieben.
Krankenhaus, Pflegeheim, Hochhaus oder Versammlungsstätte?
→ Sie brauchen T60 oder T90 + Feststellanlagen
Warum? Sonderbauten mit eingeschränkter Mobilität (Krankenhaus) oder hoher Personenzahl benötigen verstärkten Brandschutz und automatische Türschließsysteme.
Nicht sicher, welche Brandschutztüren Sie brauchen?
Die Anforderungen sind komplex und hängen von Gebäudeart, Nutzung, Bundesland und Baujahr ab. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie, welche Türen bei Ihnen vorgeschrieben sind und ob sie noch den Anforderungen entsprechen.
Regelmäßige Wartung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Unfällen ohne Wartungsnachweis drohen erhebliche rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Defekte Brandschutztüren können im Brandfall nicht schließen – mit fatalen Folgen für Menschenleben. Regelmäßige Wartung rettet Leben.
Verschleiß an Türschließern, Feststellanlagen und Dichtungen wird frühzeitig erkannt und behoben – bevor es kritisch wird.
Kontrolle aller Komponenten: Türblatt, Zarge, Dichtungen, Beschläge, Türschließer und Beschriftung.
Prüfung der Schließfunktion, Dichtigkeit, Türschließer-Kraft und Feststellanlagen-Auslösung.
Schmierung, Reinigung, Nachstellung der Türschließer und Austausch defekter Komponenten.
Erstellung eines vollständigen Wartungsprotokolls mit allen Prüfergebnissen und Empfehlungen.
Hier sind die Antworten
Mindestens einmal im Jahr – das schreibt das Gesetz vor. Bei Türen, die stark genutzt werden (z.B. in Durchgängen), kann es auch öfter nötig sein. Wir sagen Ihnen, was bei Ihnen sinnvoll ist.
Dann bringt die Brandschutztür nichts. Feuer und Rauch breiten sich ungehindert aus – und das kann lebensgefährlich werden. Deswegen ist die regelmäßige Wartung so wichtig.
Nein – absolutes No-Go und verboten. Wenn die Tür im Alltag offen bleiben soll, brauchen Sie eine zugelassene Feststellanlage. Die lässt die Tür bei Rauch automatisch schließen.
Kommt drauf an: Wie viele Türen? Normale Türen oder mit Feststellanlage? Wie ist der Zustand? Rufen Sie uns an – wir schauen uns das an und machen Ihnen ein faires Angebot.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir machen einen Termin für die Prüfung Ihrer Brandschutztüren
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