20 Jahre Erfahrung 500+ zufriedene Kunden DIN ISO 23601 konform

Flucht- & Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Normgerechte Flucht- und Rettungspläne – damit jeder den Weg kennt

Flucht- und Rettungspläne zeigen den kürzesten Weg ins Freie. Klar, normgerecht und sofort verständlich. Wir erstellen Ihre Pläne nach DIN ISO 23601 – gedruckt, laminiert und behördengeprüft.

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Warum Juschka Brandschutz für Ihre Flucht- und Rettungspläne?

Weil Flucht- und Rettungspläne im Ernstfall Leben retten – aber nur, wenn sie klar und normgerecht sind.

Normgerecht nach DIN ISO 23601

Alle Pläne werden streng nach DIN ISO 23601 erstellt – mit korrekten Symbolen, Farben und Maßstäben. Bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaft sind Sie rechtssicher.

Übersichtlich & verständlich

Wir gestalten Pläne so, dass jeder sie sofort versteht – auch unter Stress. Klare Symbole, eindeutige Fluchtwege und gut sichtbare Standortmarkierungen.

Digital & druckfertig

Sie erhalten die Pläne sowohl digital (PDF) als auch als hochwertige gedruckte und gerahmte Version – nachleuchtend für bessere Sichtbarkeit im Dunkeln.

Was zeigen Flucht- und Rettungspläne?

Fluchtwege & Notausgänge

Alle Fluchtwege, Notausgänge und Türen werden eingezeichnet – mit Laufrichtung zum nächsten sicheren Bereich.

Sammelplätze

Standorte der Sammelplätze außerhalb des Gebäudes, an denen sich alle Personen im Notfall versammeln.

Brandschutzeinrichtungen

Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Brandmeldern, Feuerwehraufzügen und anderen Einrichtungen.

Erste-Hilfe

Positionen von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Verbandskästen, Defibrillatoren und Notfall-Telefonen.

Standortmarkierung

"Sie befinden sich hier" – klare Markierung des aktuellen Standorts für schnelle Orientierung.

Verhaltensregeln

Wichtigste Verhaltensregeln im Brandfall und Notrufnummern übersichtlich aufgeführt.

Wo sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?

Gesetzliche Pflicht besteht bei:

  • • Unübersichtlicher Fluchtwegführung
  • • Erhöhter Brandgefährdung
  • • Großen Gebäuden und langen Fluchtwegen
  • • Öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • • Versammlungsstätten
  • • Hotels und Beherbergungsbetrieben
  • • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • • Schulen und Kindergärten
  • • Industriebetrieben

Auch sinnvoll bei:

  • • Bürogebäuden mit vielen Mitarbeitern
  • • Gebäuden mit häufig wechselnden Personen
  • • Betrieben mit ortsfremden Besuchern
  • • Mehrgeschossigen Gebäuden
  • • Gebäuden mit komplexer Struktur
  • • Lagerhallen und Produktionsstätten
  • • Einkaufszentren und Geschäften
  • • Gastronomie und Veranstaltungsorten

So erstellen wir Ihre Flucht- und Rettungspläne

1

Bestandsaufnahme

Begehung Ihres Gebäudes, Erfassung aller Räume, Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen.

2

Planerstellung

Professionelle Ausarbeitung der Pläne nach DIN ISO 23601 mit allen erforderlichen Symbolen und Informationen.

3

Abstimmung

Besprechung der Entwürfe mit Ihnen, Anpassungen nach Ihren Wünschen, finale Freigabe.

4

Produktion & Montage

Druck der Pläne auf hochwertigem Material (optional nachleuchtend), Montage an den vorgesehenen Stellen.

Häufig gestellte Fragen

Wo müssen Flucht- und Rettungspläne angebracht werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen an gut sichtbaren Stellen angebracht werden – typischerweise an Zugangsbereichen, in Treppenhäusern, auf Fluren und an Aufzügen. Jeder Plan deckt einen bestimmten Gebäudebereich ab.

Müssen Fluchtpläne nachleuchtend sein?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Nachleuchtende Fluchtpläne bleiben bei Stromausfall oder Verrauchung sichtbar und erhöhen die Sicherheit erheblich.

Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Bei baulichen Veränderungen, neuen Brandschutzeinrichtungen oder geänderten Fluchtwegen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich.

Was kostet die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Komplexität und Anzahl der benötigten Pläne ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Wer braucht Flucht- und Rettungspläne?

Nach ASR A2.3 sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht in unübersichtlichen Gebäuden, bei erhöhter Brandgefährdung und in Sonderbauten (Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Hotels, Einkaufszentren).

Was muss auf einem Flucht- und Rettungsplan stehen?

Standort "Sie befinden sich hier", Fluchtwege mit Richtungspfeilen, Notausgänge, Sammelplätze, Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Brandmeldern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhaltensregeln im Brandfall.

In welcher Größe müssen die Pläne sein?

Nach ISO 23601 mindestens DIN A3 (297 x 420 mm). In größeren Gebäuden oder bei komplexen Grundrissen kann auch DIN A2 sinnvoll sein, um Details besser erkennbar zu machen.

Unterschied: Fluchtplan vs. Rettungsplan?

Fluchtpläne zeigen den schnellsten Weg ins Freie bei Gefahren. Rettungspläne zeigen zusätzlich Rettungseinrichtungen (Tragen, Defibrillatoren). In der Praxis werden beide Informationen oft in einem kombinierten "Flucht- und Rettungsplan" dargestellt.

Müssen Flucht- und Rettungspläne genehmigt werden?

Nein, eine behördliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings können Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Brandschutzbehörde die Vorlage verlangen. Wir erstellen sie rechtssicher nach ISO 23601 und ASR A1.3.

Flucht- und Rettungspläne benötigt?

Lassen Sie uns Ihre Flucht- und Rettungspläne professionell erstellen – normgerecht und übersichtlich

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