In Paniksituationen wie einem Brand verlieren Menschen schnell die Orientierung. Flucht- und Rettungspläne sind in solchen Momenten überlebenswichtig: Sie zeigen den kürzesten Weg ins Freie, markieren Notausgänge und weisen auf Brandschutzeinrichtungen hin. Für viele Arbeitsstätten, öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Doch welche Anforderungen stellt die DIN ISO 23601? Wann sind Pläne Pflicht? Und wie oft müssen sie aktualisiert werden?
Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Die Verpflichtung zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 4: Flucht- und Rettungspläne müssen in Arbeitsstätten vorhanden sein, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3: Konkretisierung der Pflichten zu Fluchtwegen und Notausgängen
- Bauordnungen der Länder: Vorgaben für Sonderbauten (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz
Die ASR A2.3 definiert klar, wann Flucht- und Rettungspläne erforderlich sind:
Flucht- und Rettungspläne sind Pflicht bei:
- Unübersichtlichen Fluchtwegen (z. B. verschachtelte Grundrisse, mehrstöckige Gebäude)
- Erhöhter Brandgefährdung (z. B. Produktionsstätten mit brennbaren Materialien)
- Großer Anzahl von Personen (z. B. Bürogebäude mit mehr als 200 Mitarbeitern)
- Betriebsfremden Personen im Gebäude (z. B. Kunden, Besucher, Patienten)
- Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Baustelleneinrichtungen mit mehr als 10 Beschäftigten
Auch wenn keine unmittelbare gesetzliche Pflicht besteht, wird die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen dringend empfohlen. Im Schadensfall kann die fehlende Beschilderung als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht gewertet werden.
Achtung: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Im Schadensfall muss er nachweisen, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Fehlende Flucht- und Rettungspläne können zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Anforderungen nach DIN ISO 23601
Die DIN ISO 23601 (vormals DIN 4844-3) legt fest, wie Flucht- und Rettungspläne gestaltet sein müssen. Sie definiert Symbole, Farben und den Aufbau der Pläne, um eine einheitliche und verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Pflichtangaben auf Flucht- und Rettungsplänen:
- Grundriss des Gebäudes oder Stockwerks: Maßstabsgetreue Darstellung mit Raumeinteilung
- Standort des Betrachters: „Sie befinden sich hier"-Markierung mit einem roten Punkt
- Fluchtwege: Grüne Pfeile zeigen den schnellsten Weg zu Notausgängen
- Notausgänge: Gekennzeichnet mit grünen Rettungszeichen
- Sammelstelle: Treffpunkt außerhalb des Gebäudes nach der Evakuierung
- Standorte von Feuerlöschern: Rote Symbole für Feuerlöscher, Wandhydranten und andere Löscheinrichtungen
- Erste-Hilfe-Einrichtungen: Standorte von Verbandskästen und Notruftelefonen
- Verhaltensregeln im Brandfall: Kurzanleitung mit den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen
Die Pläne müssen gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden, idealerweise an jedem Stockwerkszugang und in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr. Sie sollten in Augenhöhe (1,60–1,80 m) montiert und nachts beleuchtet oder nachleuchtend sein.
Wichtig: Flucht- und Rettungspläne müssen in der Landessprache erstellt werden. In international besetzten Betrieben oder touristischen Einrichtungen sollten zusätzlich englische Beschriftungen vorhanden sein.
Inhalt und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen
Ein professioneller Flucht- und Rettungsplan ist übersichtlich, leicht verständlich und eindeutig. Die wichtigsten Gestaltungselemente:
Farbgebung und Symbole:
- Grün: Rettungswege, Notausgänge, Sammelstellen (internationale Rettungsfarbe)
- Rot: Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken)
- Gelb/Orange: Warnsymbole (z. B. Gefahrenbereiche, Gasflaschen)
- Weiß/Blau: Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskästen, Notduschen)
- Grauer Grundriss: Gebäudestruktur neutral darstellen
Die Symbole müssen der DIN ISO 23601 entsprechen. Selbst erstellte oder veraltete Symbole sind nicht zulässig. Alle Symbole müssen international verständlich sein, also ohne Worte auskommen.
Verhaltensregeln im Brandfall:
Jeder Flucht- und Rettungsplan sollte eine kompakte Verhaltensanleitung enthalten:
- Ruhe bewahren
- Brand melden (Notruf 112)
- Gefährdete Personen warnen
- Wenn möglich Entstehungsbrand löschen
- Gebäude über Fluchtwege verlassen (niemals Aufzug benutzen!)
- Türen und Fenster schließen (nicht abschließen!)
- Sammelstelle aufsuchen
- Feuerwehr einweisen
Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Die ASR A2.3 empfiehlt eine Prüfung mindestens alle 2 Jahre. In folgenden Fällen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich:
- Änderungen am Gebäudegrundriss (Umbauten, neue Wände, Türen)
- Verlegung oder Neuinstallation von Brandschutzeinrichtungen
- Änderung der Nutzung von Räumen (z. B. Büro wird zum Lager)
- Neue Fluchtwege oder gesperrte Notausgänge
- Änderung der Sammelstelle
- Aktualisierung der Normen (DIN ISO 23601 wurde zuletzt 2021 überarbeitet)
Veraltete Pläne können im Ernstfall zu Verwirrung führen und Menschenleben gefährden. Eine systematische Dokumentation aller Änderungen ist daher unverzichtbar.
Praxis-Tipp: Lassen Sie Ihre Flucht- und Rettungspläne im Rahmen der jährlichen Brandschutzunterweisung überprüfen. So stellen Sie sicher, dass alle Informationen aktuell sind.
Häufige Fehler bei Flucht- und Rettungsplänen vermeiden
Bei der Erstellung und Pflege von Flucht- und Rettungsplänen werden immer wieder dieselben Fehler gemacht. Diese können im Ernstfall fatale Folgen haben:
Die 8 häufigsten Fehler:
1. Falsche Standortmarkierung
Der „Sie befinden sich hier"-Punkt stimmt nicht mit dem tatsächlichen Aufhängort überein. Der Betrachter weiß nicht, wo er sich befindet.
2. Veraltete Grundrisse
Umbauten, neue Wände oder verlegte Türen wurden nicht in den Plan übernommen. Die Realität weicht vom Plan ab.
3. Falsche Ausrichtung (Orientierung)
Der Plan ist nicht so ausgerichtet, wie der Betrachter vor ihm steht. „Oben" im Plan entspricht nicht „vorne" in der Realität.
4. Unleserliche Schriftgrößen
Zu kleine Schriften sind besonders in Stresssituationen nicht lesbar. Mindestschriftgröße beachten!
5. Fehlende oder falsche Symbole
Selbst erstellte Symbole oder veraltete Zeichen entsprechen nicht der DIN ISO 23601 und sind international nicht verständlich.
6. Sammelstelle nicht eingezeichnet
Die Sammelstelle fehlt oder ist nicht eindeutig markiert. Mitarbeiter wissen nicht, wo sie sich nach der Evakuierung einfinden sollen.
7. Zu wenige Pläne im Gebäude
Nur am Eingang ein Plan reicht nicht. Jedes Stockwerk und jeder Bereich benötigt eigene, standortspezifische Pläne.
8. Fehlende Beleuchtung
Bei Stromausfall sind die Pläne nicht mehr lesbar. Nachleuchtende Materialien oder Notbeleuchtung sind Pflicht.
Richtige Montage und Platzierung
Auch der beste Flucht- und Rettungsplan nützt nichts, wenn er falsch angebracht ist. Die korrekte Montage ist genauso wichtig wie die Erstellung:
Anforderungen an die Platzierung:
- Höhe: Unterkante des Plans zwischen 1,60 m und 1,80 m (Augenhöhe)
- Standorte: An jedem Treppenhauszugang, in Fluren, bei Aufzügen, an Haupteingängen und in Bereichen mit Publikumsverkehr
- Ausrichtung: Der Plan muss so orientiert sein, dass „oben" der Richtung entspricht, in die der Betrachter blickt
- Beleuchtung: Pläne müssen auch bei Stromausfall lesbar sein – durch nachleuchtende Materialien oder Sicherheitsbeleuchtung
- Schutz: In Bereichen mit erhöhter Verschmutzung oder Feuchtigkeit sollten Pläne hinter Glas oder Kunststoffscheiben angebracht werden
- Sichtbarkeit: Pläne dürfen nicht durch Möbel, Türen oder andere Gegenstände verdeckt werden
Faustregel: Von jedem Punkt im Gebäude sollte der nächste Flucht- und Rettungsplan in maximal 30 Sekunden Fußweg erreichbar sein. Bei größeren Gebäuden bedeutet das: ein Plan pro 400–600 m² Nutzfläche.
Elemente eines Fluchtplans erklärt
Ein normgerechter Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 besteht aus verschiedenen Elementen, die alle eine wichtige Funktion erfüllen:
Zusätzlich enthält jeder Flucht- und Rettungsplan eine Legende mit allen verwendeten Symbolen sowie die Verhaltensregeln im Brandfall in kompakter Form.
Strafen bei fehlenden oder veralteten Plänen
Fehlende oder veraltete Flucht- und Rettungspläne können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden
- Betriebsstilllegung: Die zuständige Behörde kann bei gravierenden Mängeln den Betrieb stilllegen
- Haftung im Schadensfall: Bei Personenschäden kann der Betreiber strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
- Versicherungsschutz: Viele Versicherungen kürzen oder verweigern Leistungen, wenn die Brandschutzvorgaben nicht eingehalten wurden
Besonders problematisch ist, dass die Beweislast beim Betreiber liegt. Er muss nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Fehlende Dokumentation kann daher teuer werden.
So entsteht ein Flucht- und Rettungsplan: Der Ablauf
Die professionelle Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans folgt einem strukturierten Prozess, der sicherstellt, dass alle Anforderungen der DIN ISO 23601 erfüllt werden:
Bestandsaufnahme vor Ort
Erfassung aller Fluchtwege, Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen und Sammelplätze. Überprüfung der baulichen Gegebenheiten und Abgleich mit vorhandenen Bauplänen.
Grundriss-Erstellung
Digitalisierung der Gebäudepläne im korrekten Maßstab. Vereinfachung der Darstellung auf die wesentlichen Elemente für maximale Übersichtlichkeit.
Symbol-Integration
Eintragung aller Sicherheits- und Brandschutzsymbole nach DIN ISO 7010 an den korrekten Positionen. Markierung der Fluchtwege mit grünen Pfeilen.
Standort-Markierung
Für jeden Aushangort wird ein individueller Plan erstellt mit dem "Sie sind hier"-Punkt. Der Blickwinkel wird so gewählt, dass die Orientierung sofort klar ist.
Legende und Verhaltensregeln
Ergänzung der Symbole-Legende und der Verhaltensregeln im Brandfall. Diese müssen gut lesbar und verständlich formuliert sein.
Druck und Montage
Hochwertiger Druck auf nachleuchtenden Materialien. Montage an den festgelegten Standorten in korrekter Höhe (1,60m Augenhöhe).
Digitale vs. gedruckte Fluchtpläne
Mit der Digitalisierung stellt sich die Frage: Können digitale Fluchtpläne die gedruckten Aushänge ersetzen? Die kurze Antwort: Nein, aber sie können sinnvoll ergänzen.
Gedruckte Pläne (Pflicht)
- Funktionieren bei Stromausfall
- Keine Technik-Kenntnisse nötig
- Sofort sichtbar an festen Positionen
- Nachleuchtend im Dunkeln
- Gesetzlich vorgeschrieben (ASR A2.3)
Digitale Pläne (Ergänzung)
- Einfache Aktualisierung bei Änderungen
- Interaktive Wegführung möglich
- Integration in Building Apps
- Nutzung auf mobilen Geräten
- Keine Ersatz für physische Aushänge
Wichtig: Digitale Fluchtpläne können physische Aushänge nicht ersetzen! In einer Notsituation kann das Smartphone beschädigt sein, der Akku leer oder die Person zu aufgeregt für die Bedienung. Physische, nachleuchtende Pläne bleiben Pflicht.
Häufig gestellte Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen
Kann ich Flucht- und Rettungspläne selbst erstellen?
Theoretisch ja, praktisch ist dies jedoch nicht empfehlenswert. Die DIN ISO 23601 stellt hohe Anforderungen an die Gestaltung. Fehlerhafte oder unvollständige Pläne sind rechtlich nicht gültig und können im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen. Zudem benötigen Sie spezielle Software und Kenntnisse über Symbole und Normen.
Müssen Flucht- und Rettungspläne von der Behörde genehmigt werden?
In der Regel nicht. Allerdings müssen die Pläne normgerecht erstellt und im Betrieb aushängen. Bei Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäusern) kann die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage der Pläne verlangen. Eine regelmäßige Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft ist ebenfalls möglich.
Benötigen wir Flucht- und Rettungspläne auch im Home-Office?
Nein, die Pflicht zur Bereitstellung von Flucht- und Rettungsplänen bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Home-Office-Arbeitsplätze fallen nicht darunter. Allerdings müssen im Betrieb ausreichend Pläne vorhanden sein.
Was ist der Unterschied zwischen Flucht- und Rettungsplan und Feuerwehrplan?
Flucht- und Rettungspläne richten sich an die Nutzer des Gebäudes und zeigen Fluchtwege und Sammelstellen. Feuerwehrpläne (nach DIN 14095) sind für die Feuerwehr bestimmt und enthalten detaillierte Informationen über Löschwasserversorgung, Brandabschnitte und Gefahrenstellen. Beide Plantypen erfüllen unterschiedliche Zwecke.
In welchem Format sollten Flucht- und Rettungspläne erstellt werden?
Die DIN ISO 23601 empfiehlt Formate von A3 bis A0, abhängig von der Gebäudegröße und dem Betrachtungsabstand. Für normale Flure und Büros ist A3 ausreichend. In großen Foyers oder Versammlungsstätten sind größere Formate (A2 oder A1) sinnvoll, damit die Pläne auch aus der Entfernung lesbar sind.
Wie viele Flucht- und Rettungspläne benötige ich für mein Gebäude?
Als Faustregel gilt: mindestens ein Plan pro Stockwerk an jedem Treppenhauszugang, plus zusätzliche Pläne in langen Fluren, Eingangsbereichen und Bereichen mit Publikumsverkehr. Von jedem Punkt im Gebäude sollte der nächste Plan in maximal 30 Sekunden erreichbar sein.
Müssen Flucht- und Rettungspläne nachleuchtend sein?
Ja, nach ASR A2.3 müssen Flucht- und Rettungspläne auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar sein. Dies kann durch nachleuchtende Materialien (langnachleuchtende Pigmente) oder durch eine Sicherheitsbeleuchtung erreicht werden. Die Nachleuchtdauer muss mindestens 60 Minuten betragen.
Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Qualifikation. Allerdings erfordert die normgerechte Erstellung nach DIN ISO 23601 Fachwissen über Symbole, Maßstäbe und Gestaltungsregeln. Fehlerhafte Pläne können zu Haftungsansprüchen führen. Eine professionelle Erstellung durch erfahrene Brandschutzdienstleister ist daher dringend empfohlen.
Müssen Flucht- und Rettungspläne mehrsprachig sein?
Grundsätzlich müssen Pläne in deutscher Sprache erstellt werden. In Betrieben mit vielen nicht-deutschsprachigen Mitarbeitern oder in touristischen Einrichtungen empfiehlt sich zusätzlich eine englische Beschriftung. Die Symbole nach DIN ISO 23601 sind jedoch international einheitlich und sprachunabhängig verständlich.
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Eine Aktualisierung ist bei jeder baulichen Änderung erforderlich, die Fluchtwege, Notausgänge oder Brandschutzeinrichtungen betrifft. Auch bei Nutzungsänderungen oder neuen Sammelplätzen müssen die Pläne angepasst werden. Mindestens alle zwei Jahre sollte eine Überprüfung auf Aktualität erfolgen.
Was bedeutet der grüne Punkt 'Sie sind hier' auf dem Plan?
Der grüne Punkt markiert den aktuellen Standort des Betrachters. Von dort aus zeigen grüne Pfeile den kürzesten Fluchtweg zum nächsten Notausgang. Jeder Plan ist für seinen Aushangort individuell erstellt, damit die Orientierung sofort funktioniert.
Braucht eine kleine Firma mit 5 Mitarbeitern auch Fluchtpläne?
Nicht zwingend. Bei kleinen, übersichtlichen Arbeitsstätten mit einfachen Verhältnissen kann auf Fluchtpläne verzichtet werden. Allerdings müssen Fluchtwege trotzdem mit Sicherheitskennzeichen markiert sein. Bei erhöhter Brandgefährdung oder Publikumsverkehr sind Pläne auch bei kleinen Betrieben Pflicht.
Können Flucht- und Rettungspläne auch für Evakuierungsübungen genutzt werden?
Ja, die Pläne sind eine wichtige Grundlage für Evakuierungsübungen. Sie zeigen die Fluchtwege und Sammelplätze, die bei der Übung genutzt werden. Mitarbeiter sollten im Rahmen der Brandschutzunterweisung mit den Plänen vertraut gemacht werden, damit sie im Ernstfall sofort wissen, wohin sie gehen müssen.
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