Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601: Pflicht und Umsetzung

Flucht- und Rettungspläne sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Sie retten Leben, indem sie im Notfall den schnellsten Weg ins Freie weisen. Erfahren Sie alles über Pflichten, Anforderungen und Kosten.

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Kategorie: Brandschutz-Wissen
Lesedauer: 7 Minuten
Veröffentlicht: 23. November 2025

In Paniksituationen wie einem Brand verlieren Menschen schnell die Orientierung. Flucht- und Rettungspläne sind in solchen Momenten überlebenswichtig: Sie zeigen den kürzesten Weg ins Freie, markieren Notausgänge und weisen auf Brandschutzeinrichtungen hin. Für viele Arbeitsstätten, öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Doch welche Anforderungen stellt die DIN ISO 23601? Wann sind Pläne Pflicht? Und wie oft müssen sie aktualisiert werden?

Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?

Die Verpflichtung zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 4 Abs. 4: Flucht- und Rettungspläne müssen in Arbeitsstätten vorhanden sein, wenn dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3: Konkretisierung der Pflichten zu Fluchtwegen und Notausgängen
  • Bauordnungen der Länder: Vorgaben für Sonderbauten (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Anforderungen an die Sicherheit am Arbeitsplatz

Die ASR A2.3 definiert klar, wann Flucht- und Rettungspläne erforderlich sind:

Flucht- und Rettungspläne sind Pflicht bei:

  • Unübersichtlichen Fluchtwegen (z. B. verschachtelte Grundrisse, mehrstöckige Gebäude)
  • Erhöhter Brandgefährdung (z. B. Produktionsstätten mit brennbaren Materialien)
  • Großer Anzahl von Personen (z. B. Bürogebäude mit mehr als 200 Mitarbeitern)
  • Betriebsfremden Personen im Gebäude (z. B. Kunden, Besucher, Patienten)
  • Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Baustelleneinrichtungen mit mehr als 10 Beschäftigten

Auch wenn keine unmittelbare gesetzliche Pflicht besteht, wird die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen dringend empfohlen. Im Schadensfall kann die fehlende Beschilderung als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht gewertet werden.

Achtung: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Im Schadensfall muss er nachweisen, dass alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Fehlende Flucht- und Rettungspläne können zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Anforderungen nach DIN ISO 23601

Die DIN ISO 23601 (vormals DIN 4844-3) legt fest, wie Flucht- und Rettungspläne gestaltet sein müssen. Sie definiert Symbole, Farben und den Aufbau der Pläne, um eine einheitliche und verständliche Darstellung zu gewährleisten.

Pflichtangaben auf Flucht- und Rettungsplänen:

  • Grundriss des Gebäudes oder Stockwerks: Maßstabsgetreue Darstellung mit Raumeinteilung
  • Standort des Betrachters: „Sie befinden sich hier"-Markierung mit einem roten Punkt
  • Fluchtwege: Grüne Pfeile zeigen den schnellsten Weg zu Notausgängen
  • Notausgänge: Gekennzeichnet mit grünen Rettungszeichen
  • Sammelstelle: Treffpunkt außerhalb des Gebäudes nach der Evakuierung
  • Standorte von Feuerlöschern: Rote Symbole für Feuerlöscher, Wandhydranten und andere Löscheinrichtungen
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen: Standorte von Verbandskästen und Notruftelefonen
  • Verhaltensregeln im Brandfall: Kurzanleitung mit den wichtigsten Verhaltensmaßnahmen

Die Pläne müssen gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden, idealerweise an jedem Stockwerkszugang und in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr. Sie sollten in Augenhöhe (1,60–1,80 m) montiert und nachts beleuchtet oder nachleuchtend sein.

Wichtig: Flucht- und Rettungspläne müssen in der Landessprache erstellt werden. In international besetzten Betrieben oder touristischen Einrichtungen sollten zusätzlich englische Beschriftungen vorhanden sein.

Inhalt und Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen

Ein professioneller Flucht- und Rettungsplan ist übersichtlich, leicht verständlich und eindeutig. Die wichtigsten Gestaltungselemente:

Farbgebung und Symbole:

  • Grün: Rettungswege, Notausgänge, Sammelstellen (internationale Rettungsfarbe)
  • Rot: Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken)
  • Gelb/Orange: Warnsymbole (z. B. Gefahrenbereiche, Gasflaschen)
  • Weiß/Blau: Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskästen, Notduschen)
  • Grauer Grundriss: Gebäudestruktur neutral darstellen

Die Symbole müssen der DIN ISO 23601 entsprechen. Selbst erstellte oder veraltete Symbole sind nicht zulässig. Alle Symbole müssen international verständlich sein, also ohne Worte auskommen.

Verhaltensregeln im Brandfall:

Jeder Flucht- und Rettungsplan sollte eine kompakte Verhaltensanleitung enthalten:

  1. Ruhe bewahren
  2. Brand melden (Notruf 112)
  3. Gefährdete Personen warnen
  4. Wenn möglich Entstehungsbrand löschen
  5. Gebäude über Fluchtwege verlassen (niemals Aufzug benutzen!)
  6. Türen und Fenster schließen (nicht abschließen!)
  7. Sammelstelle aufsuchen
  8. Feuerwehr einweisen

Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Die ASR A2.3 empfiehlt eine Prüfung mindestens alle 2 Jahre. In folgenden Fällen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich:

  • Änderungen am Gebäudegrundriss (Umbauten, neue Wände, Türen)
  • Verlegung oder Neuinstallation von Brandschutzeinrichtungen
  • Änderung der Nutzung von Räumen (z. B. Büro wird zum Lager)
  • Neue Fluchtwege oder gesperrte Notausgänge
  • Änderung der Sammelstelle
  • Aktualisierung der Normen (DIN ISO 23601 wurde zuletzt 2021 überarbeitet)

Veraltete Pläne können im Ernstfall zu Verwirrung führen und Menschenleben gefährden. Eine systematische Dokumentation aller Änderungen ist daher unverzichtbar.

Praxis-Tipp: Lassen Sie Ihre Flucht- und Rettungspläne im Rahmen der jährlichen Brandschutzunterweisung überprüfen. So stellen Sie sicher, dass alle Informationen aktuell sind.

Strafen bei fehlenden oder veralteten Plänen

Fehlende oder veraltete Flucht- und Rettungspläne können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden
  • Betriebsstilllegung: Die zuständige Behörde kann bei gravierenden Mängeln den Betrieb stilllegen
  • Haftung im Schadensfall: Bei Personenschäden kann der Betreiber strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden
  • Versicherungsschutz: Viele Versicherungen kürzen oder verweigern Leistungen, wenn die Brandschutzvorgaben nicht eingehalten wurden

Besonders problematisch ist, dass die Beweislast beim Betreiber liegt. Er muss nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Fehlende Dokumentation kann daher teuer werden.

Häufig gestellte Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen

Kann ich Flucht- und Rettungspläne selbst erstellen?

Theoretisch ja, praktisch ist dies jedoch nicht empfehlenswert. Die DIN ISO 23601 stellt hohe Anforderungen an die Gestaltung. Fehlerhafte oder unvollständige Pläne sind rechtlich nicht gültig und können im Schadensfall zu Haftungsansprüchen führen. Zudem benötigen Sie spezielle Software und Kenntnisse über Symbole und Normen.

Müssen Flucht- und Rettungspläne von der Behörde genehmigt werden?

In der Regel nicht. Allerdings müssen die Pläne normgerecht erstellt und im Betrieb aushängen. Bei Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäusern) kann die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage der Pläne verlangen. Eine regelmäßige Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft ist ebenfalls möglich.

Benötigen wir Flucht- und Rettungspläne auch im Home-Office?

Nein, die Pflicht zur Bereitstellung von Flucht- und Rettungsplänen bezieht sich ausschließlich auf Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Home-Office-Arbeitsplätze fallen nicht darunter. Allerdings müssen im Betrieb ausreichend Pläne vorhanden sein.

Was ist der Unterschied zwischen Flucht- und Rettungsplan und Feuerwehrplan?

Flucht- und Rettungspläne richten sich an die Nutzer des Gebäudes und zeigen Fluchtwege und Sammelstellen. Feuerwehrpläne (nach DIN 14095) sind für die Feuerwehr bestimmt und enthalten detaillierte Informationen über Löschwasserversorgung, Brandabschnitte und Gefahrenstellen. Beide Plantypen erfüllen unterschiedliche Zwecke.

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Lesetipp: Erfahren Sie mehr über unsere professionelle Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und wie Sie mit einer Brandschutzordnung Ihren Brandschutz komplettieren.