Einführung: Warum Brandschutz Chefsache ist
Brandschutz im Unternehmen ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – er schützt Menschenleben, sichert Arbeitsplätze und bewahrt Unternehmenswerte. In Deutschland ereignen sich jährlich über 200.000 Brände, viele davon in Gewerbebetrieben. Die Folgen reichen von Personenschäden über Betriebsunterbrechungen bis hin zur Existenzgefährdung.
Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz. Diese Verantwortung können Sie zwar an Brandschutzbeauftragte delegieren, die Haftung bleibt jedoch bei Ihnen. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle Brandschutzpflichten, Wartungsintervalle und organisatorischen Maßnahmen.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten
Der betriebliche Brandschutz basiert auf mehreren Rechtsgrundlagen, die Sie als Arbeitgeber kennen müssen:
Wichtige Gesetze und Verordnungen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Grundlegende Arbeitgeberpflichten zum Schutz der Beschäftigten
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Anforderungen an Arbeitsstätten inkl. Brandschutz
- ASR A2.2 – Technische Regel für Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Prüfpflichten für Arbeitsmittel
- Landesbauordnungen – Bauliche Brandschutzanforderungen
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Gemäß § 5 ArbSchG müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die auch Brandgefahren berücksichtigt. Diese muss dokumentiert werden und regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei:
- Änderungen der Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffe
- Baulichen Veränderungen
- Nach Bränden oder Beinahe-Bränden
- Bei behördlichen Auflagen
Feuerlöscher: Auswahl, Anzahl und Wartung
Feuerlöscher sind die wichtigsten Erstlöschgeräte im Unternehmen. Die ASR A2.2 regelt detailliert, wie viele Feuerlöscher Sie benötigen und welche Typen geeignet sind.
Berechnung der Grundausstattung
Die Anzahl der Feuerlöscher wird über Löschmitteleinheiten (LE) berechnet. Bei normaler Brandgefährdung gilt:
- Bis 50 m² Grundfläche: 6 LE
- Bis 100 m² Grundfläche: 9 LE
- Bis 200 m² Grundfläche: 12 LE
- Je weitere 250 m²: +6 LE
Wartungspflicht alle 2 Jahre
Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406 Teil 4 mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person gewartet werden. Die Wartung umfasst:
- Äußere Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Überprüfung des Betriebsdrucks
- Funktionsprüfung der Auslösevorrichtung
- Kontrolle von Schlauch und Düse
- Prüfung des Löschmittels
Vertiefende Informationen
Alles zu Prüffristen, gesetzlichen Pflichten und rechtlichen Konsequenzen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Feuerlöscher-Wartung: Warum regelmäßige Prüfung Leben rettet
Brandschutztüren und Feststellanlagen
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und unterliegen strengen Prüfvorschriften.
Feuerwiderstandsklassen
Brandschutztüren werden nach ihrer Feuerwiderstandsdauer klassifiziert:
- T30 – Feuerwiderstand 30 Minuten (am häufigsten)
- T60 – Feuerwiderstand 60 Minuten
- T90 – Feuerwiderstand 90 Minuten
- T120 – Feuerwiderstand 120 Minuten (selten)
Jährliche Wartungspflicht
Brandschutztüren müssen gemäß DIN 14677 jährlich von einer befähigten Person gewartet werden. Bei Feststellanlagen (Türen, die offen gehalten werden können und bei Brandalarm automatisch schließen) ist die Wartung noch wichtiger.
Vertiefende Informationen
Detaillierte Informationen zu Prüfintervallen, Kosten und häufigen Mängeln: Brandschutztüren-Wartung nach DIN 14677
RWA-Anlagen: Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind lebensrettende Einrichtungen. Sie führen im Brandfall Rauch und Hitze nach außen ab und halten die Fluchtwege rauchfrei. Ohne RWA-Anlagen würden viele Gebäude bei einem Brand schnell verrauchen.
Wo sind RWA-Anlagen Pflicht?
- Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 5 Geschossen
- Versammlungsstätten (Theater, Kinos, Veranstaltungshallen)
- Verkaufsstätten über 2.000 m²
- Industriebauten und Lagerhallen
- Tiefgaragen
Wartung und Prüfung
RWA-Anlagen müssen jährlich von einem Fachbetrieb gewartet werden. Die Prüfung umfasst:
- Funktionsprüfung aller Öffnungselemente
- Prüfung der Auslöseeinrichtungen (Rauchmelder, Taster)
- Kontrolle der Energieversorgung (Akkus, Druckgaspatronen)
- Prüfung der Steuerungstechnik
Vertiefende Informationen
Alles zu RWA-Typen, Prüfvorschriften und Wartungskosten: RWA-Anlagen: Wartung und Vorschriften
Brandschutzhelfer: Ausbildung und Pflichten
Brandschutzhelfer sind speziell ausgebildete Mitarbeiter, die im Brandfall erste Maßnahmen ergreifen. Sie unterstützen bei der Evakuierung und bekämpfen Entstehungsbrände mit Feuerlöschern.
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie?
Die ASR A2.2 fordert mindestens 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer. Bei erhöhter Gefährdung sollten es mehr sein:
- 5% – Normale Brandgefährdung (Büros)
- 10% – Erhöhte Brandgefährdung, Publikumsverkehr, Schichtbetrieb
- Mehr – Bei besonderen Gegebenheiten (z.B. mobilitätseingeschränkte Personen)
Ausbildungsinhalte
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil:
- Grundlagen des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände und Rauch
- Praktische Löschübungen am offenen Feuer
Vertiefende Informationen
Alle Details zu gesetzlichen Pflichten, Ausbildungsinhalten und Auffrischung: Brandschutzhelfer-Ausbildung: Pflicht für Unternehmen
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne zeigen Beschäftigten und Besuchern im Notfall den schnellsten Weg ins Freie. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Notfallorganisation.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Gemäß ASR A2.3 sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich bei:
- Unübersichtlicher Fluchtwegsführung
- Erhöhter Gefährdung (z.B. durch Gefahrstoffe)
- Größerem Publikumsverkehr
- Anforderung durch Behörden
Anforderungen nach DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne müssen der DIN ISO 23601 entsprechen:
- Format mindestens DIN A3
- Maßstab 1:100 bis 1:350
- Genordete Darstellung
- Standortmarkierung ("Sie sind hier")
- Standardisierte Sicherheitssymbole
- Verhaltensregeln bei Brand und Unfall
Vertiefende Informationen
Alle Anforderungen, Maße und Normen im Detail: Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Dokumentation und Nachweispflichten
Eine lückenlose Dokumentation ist im Brandschutz unverzichtbar. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherungen und im Haftungsfall.
Was muss dokumentiert werden?
- Gefährdungsbeurteilung – Brandgefahren und Schutzmaßnahmen
- Wartungsprotokolle – Brandschutztüren, RWA-Anlagen
- Schulungsnachweise – Brandschutzhelfer-Ausbildung, Unterweisungen
- Begehungsprotokolle – Regelmäßige Brandschutzbegehungen
- Mängelberichte – Festgestellte Mängel und deren Beseitigung
- Evakuierungsübungen – Durchführung und Auswertung
Aufbewahrungsfristen
Brandschutz-Dokumentation sollte mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Bei Gebäuden mit besonderen Anforderungen (Versammlungsstätten, Krankenhäuser) gelten teilweise längere Fristen.
Komplette Brandschutz-Checkliste für Unternehmen
Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren betrieblichen Brandschutz zu überprüfen:
Organisatorischer Brandschutz
- ☐ Gefährdungsbeurteilung erstellt und aktuell
- ☐ Brandschutzordnung vorhanden (Teil A, B, C)
- ☐ Brandschutzbeauftragter benannt (falls erforderlich)
- ☐ Mindestens 5% Brandschutzhelfer ausgebildet
- ☐ Jährliche Brandschutzunterweisung durchgeführt
- ☐ Regelmäßige Evakuierungsübungen (mind. 1x jährlich)
Technischer Brandschutz
- ☐ Ausreichend Feuerlöscher vorhanden (nach ASR A2.2)
- ☐ Feuerlöscher alle 2 Jahre gewartet
- ☐ Brandschutztüren jährlich geprüft
- ☐ RWA-Anlagen jährlich gewartet
- ☐ Brandmeldeanlage vierteljährlich geprüft
- ☐ Rauchmelder funktionsfähig
Baulicher Brandschutz & Fluchtwegsicherheit
- ☐ Fluchtwege frei und nicht verstellt
- ☐ Notausgänge gekennzeichnet und beleuchtet
- ☐ Flucht- und Rettungspläne aktuell und ausgehängt
- ☐ Sicherheitsbeleuchtung funktionsfähig
- ☐ Brandschutztüren schließen selbständig
Häufige Fragen zum Brandschutz im Unternehmen
Wer ist für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Unternehmer. Diese Pflicht kann an einen Brandschutzbeauftragten delegiert werden, die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmer. Bei Mietobjekten teilen sich Vermieter und Mieter die Pflichten.
Welche Strafen drohen bei Brandschutz-Verstößen?
Verstöße gegen Brandschutzvorschriften können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Personenschäden drohen strafrechtliche Konsequenzen. Zudem können Versicherungen im Schadensfall die Leistung verweigern.
Wie oft müssen Brandschutzbegehungen stattfinden?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit. Empfohlen werden jedoch monatliche Begehungen. Bei erhöhter Brandgefährdung oder nach Veränderungen sollten Begehungen häufiger durchgeführt werden.
Braucht jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?
Nicht jedes. Ein Brandschutzbeauftragter ist Pflicht bei besonderen Gebäudearten (Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hochhäuser) oder wenn behördlich gefordert. Wichtig: Auch ohne Pflicht zur Bestellung müssen alle Brandschutzaufgaben trotzdem erledigt werden – Gefährdungsbeurteilung, Wartungen, Schulungen, Dokumentation. Diese Verantwortung liegt dann beim Unternehmer selbst. Deshalb ist es sinnvoll, eine geschulte Person zu haben, die den Überblick behält und auf alle Pflichten hinweist.
Wovon hängen die Kosten für betrieblichen Brandschutz ab?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen, der Mitarbeiterzahl (für Schulungen) sowie dem Wartungszustand ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Brandschutz-Check für Ihr Unternehmen
Lassen Sie Ihren betrieblichen Brandschutz von Experten prüfen. Wir beraten Sie zu allen Pflichten und übernehmen die regelmäßige Wartung.
Kostenlose Beratung anfragenHinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland und Betriebsart variieren. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde oder einen Rechtsanwalt.