In Deutschland ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern für Unternehmen keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht. Geschulte Brandschutzhelfer sind im Ernstfall unverzichtbar und übernehmen lebenswichtige Aufgaben bei der Brandbekämpfung und Evakuierung. Doch wie viele Brandschutzhelfer benötigen Sie? Welche Inhalte umfasst die Ausbildung? Und welche Kosten kommen auf Ihr Unternehmen zu?
Gesetzliche Grundlagen: Warum Brandschutzhelfer Pflicht sind
Die Verpflichtung zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen müssen organisiert werden
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2: Konkretisierung der Pflichten im Brandschutz
- DGUV Information 205-023: Detaillierte Vorgaben zur Ausbildung von Brandschutzhelfern
- DGUV Vorschrift 1: Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers zum Brandschutz
Die ASR A2.2 formuliert es eindeutig: „Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen." Diese Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße – selbst Ein-Personen-Betriebe müssen über grundlegende Brandschutzkenntnisse verfügen.
Achtung: Bei Verstößen gegen die Brandschutzhelfer-Pflicht können je nach Schwere empfindliche Bußgelder verhängt werden. Im Schadensfall kann der Arbeitgeber strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die fehlende Ausbildung zu Personenschäden geführt hat.
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt mein Unternehmen?
Die DGUV Information 205-023 gibt als Richtwert mindestens 5 % der Beschäftigten vor. Diese Zahl kann jedoch je nach betrieblichen Gegebenheiten variieren:
Faktoren für die Anzahl der Brandschutzhelfer:
- Größe des Unternehmens: In kleinen Betrieben (bis 20 Mitarbeiter) mindestens 1 Brandschutzhelfer
- Schichtarbeit: Jede Schicht muss ausreichend Brandschutzhelfer haben, um Abwesenheiten zu kompensieren
- Erhöhte Brandgefährdung: Betriebe mit erhöhter Gefährdung (z. B. Chemie, Holzverarbeitung) benötigen mehr Brandschutzhelfer
- Publikumsverkehr: Bei vielen Besuchern (z. B. Einzelhandel, Veranstaltungsstätten) ist eine höhere Anzahl erforderlich
- Räumliche Ausdehnung: Große oder verzweigte Gebäude erfordern mehr Brandschutzhelfer
- Bauliche Besonderheiten: Schwer erreichbare Bereiche oder Bereiche mit eingeschränkten Fluchtwegen
Ein Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern im Zwei-Schicht-Betrieb sollte mindestens 5 Brandschutzhelfer pro Schicht haben, also insgesamt 10 Personen. Bei erhöhter Brandgefahr kann diese Zahl auf 10–15 % steigen.
Praxis-Tipp: Planen Sie Reserven ein! Urlaubszeiten, Krankheit und Fluktuation können dazu führen, dass die vorgeschriebene Anzahl unterschritten wird. Eine Übererfüllung der 5-%-Regel ist daher sinnvoll.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Brandschutzhelfer-Rechner, um die benötigte Anzahl für Ihren Betrieb schnell und einfach zu berechnen.
Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst nach DGUV Information 205-023 sowohl theoretische als auch praktische Elemente. Die Dauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Stunden, abhängig von der Größe der Gruppe und den betrieblichen Gegebenheiten.
Theoretische Inhalte:
- Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation (Brandschutzordnung, Alarmplan, Fluchtpläne)
- Brandgefahren und Brandursachen (z. B. elektrische Geräte, Rauchen, heiße Arbeiten)
- Brandklassen (A, B, C, D, F) und geeignete Löschmittel
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Rauch und Brandgase
- Verhalten im Brandfall (5 W-Fragen, Evakuierung, Personensuche)
- Besonderheiten beim Löschen von elektrischen Anlagen
Praktische Übungen:
Der praktische Teil ist das Herzstück der Ausbildung. Die Teilnehmer lernen den richtigen Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern:
- Handhabung und Funktionsweise von Pulver-, Schaum- und CO₂-Löschern
- Löschtaktiken: Windrichtung beachten, von unten nach oben, von vorn nach hinten löschen
- Reale Löschübung mit Feuerlöschern an Brandsimulationsanlagen
- Sicherheitsabstände bei verschiedenen Brandarten
- Teamarbeit beim Löschen größerer Brände
Die praktische Übung erfolgt mit echtem Feuer unter kontrollierten Bedingungen. Jeder Teilnehmer muss mindestens einmal selbst einen Brand löschen, um das Gelernte zu verinnerlichen und die Hemmschwelle im Umgang mit Feuer abzubauen.
Gültigkeit und Auffrischung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss regelmäßig aufgefrischt werden. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre. In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:
- Normale Brandgefährdung: Auffrischung alle 5 Jahre
- Erhöhte Brandgefährdung: Auffrischung alle 3 Jahre
- Nach größeren Umbauten: Sofortige Auffrischung erforderlich
- Bei Änderungen der Brandschutzorganisation: Unterweisung aller Brandschutzhelfer
Zusätzlich ist eine jährliche Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter vorgeschrieben. Diese kann die Brandschutzhelfer-Ausbildung ergänzen, ersetzt sie aber nicht.
Aufgaben der Brandschutzhelfer im Ernstfall
Brandschutzhelfer übernehmen im Brandfall wichtige Aufgaben, die über das reine Löschen hinausgehen:
- Brandbekämpfung: Löschen von Entstehungsbränden mit geeigneten Feuerlöschern
- Alarmierung: Notruf absetzen (112) und interne Alarmierung durchführen
- Evakuierung: Räumung des Gebäudes koordinieren und Fluchtwege freihalten
- Personensuche: Kontrolle der Räume und Sammelplätze, Vermisstensuche
- Einweisung der Feuerwehr: Information über Gefahrenstellen und vermisste Personen
- Nachkontrolle: Sicherstellung, dass alle Personen das Gebäude verlassen haben
Wichtig ist, dass Brandschutzhelfer ihre eigenen Grenzen kennen. Bei größeren Bränden oder Gefährdung der eigenen Sicherheit muss auf die Feuerwehr gewartet werden. Die Ausbildung vermittelt auch, wann ein Löschen nicht mehr sinnvoll ist.
Häufig gestellte Fragen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Können Mitarbeiter die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ablehnen?
Grundsätzlich nein. Die Bestellung zum Brandschutzhelfer ist Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten. In besonderen Fällen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen) kann eine Befreiung erfolgen. Der Arbeitgeber muss dann andere geeignete Mitarbeiter benennen.
Ist die Ausbildung während der Arbeitszeit durchzuführen?
Ja, die Brandschutzhelfer-Ausbildung muss während der Arbeitszeit stattfinden und vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Teilnahme ist Arbeitszeit, keine Freizeit. Auch die Kosten für Anfahrt und Material trägt der Arbeitgeber.
Was passiert, wenn ein Brandschutzhelfer das Unternehmen verlässt?
Der Arbeitgeber muss umgehend einen neuen Brandschutzhelfer ausbilden lassen, um die vorgeschriebene Quote zu erfüllen. Eine kontinuierliche Überprüfung der Anzahl ist daher wichtig. Viele Unternehmen bilden daher mehr Brandschutzhelfer aus als gesetzlich vorgeschrieben.
Benötigen auch Home-Office-Mitarbeiter eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Nein, die Brandschutzhelfer-Pflicht bezieht sich auf die Arbeitsstätte des Arbeitgebers. Mitarbeiter im Home-Office sind davon ausgenommen. Allerdings müssen ausreichend Brandschutzhelfer vor Ort im Betrieb vorhanden sein, auch wenn Teile der Belegschaft remote arbeiten.
Brandschutzhelfer ausbilden lassen
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und schützen Sie Ihre Mitarbeiter. Wir führen die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 direkt bei Ihnen vor Ort durch – praxisnah, kompetent und rechtssicher.
Jetzt Schulung anfragenOder rufen Sie uns direkt an: 02332 9069286
Lesetipp: Erfahren Sie mehr über unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung und wie Sie mit regelmäßiger Brandschutzunterweisung Ihr Team schützen.