Feuerlöscher-Wartung: Warum regelmäßige Prüfung Leben rettet

Die gesetzliche Wartungspflicht für Feuerlöscher ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine lebensrettende Notwendigkeit. Erfahren Sie alles über Prüffristen, rechtliche Vorgaben und Kosten.

Zurück zum Blog
Kategorie: Brandschutz-Wissen
Lesedauer: 6 Minuten
Veröffentlicht: 23. November 2025

Feuerlöscher spielen bei Entstehungsbränden eine entscheidende Rolle und können Menschenleben retten sowie Sachschäden minimieren. Doch nur ein regelmäßig gewarteter Feuerlöscher bietet im Ernstfall die bestmögliche Chance auf volle Funktionsfähigkeit. Die gesetzliche Wartungspflicht ist daher keine Option, sondern eine verbindliche Vorgabe für alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Gesetzliche Grundlagen der Feuerlöscher-Wartung

Die Wartungspflicht für Feuerlöscher ist in Deutschland klar geregelt. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 sind Arbeitgeber verpflichtet, Feuerlöscher bereitzustellen und in funktionsfähigem Zustand zu halten. Die konkrete Umsetzung erfolgt gemäß DIN 14406 Teil 4 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Diese Vorschriften gelten für alle Arbeitsstätten, unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße. Auch Vermieter gewerblicher Immobilien sind in der Verantwortung, die Brandschutzeinrichtungen in ihren Gebäuden wartungsgerecht zu halten.

Wichtig: Die Verantwortung für die Wartung liegt beim Betreiber der Arbeitsstätte. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder und im Schadensfall erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Prüffristen: Wie oft muss ein Feuerlöscher gewartet werden?

Die maximale Frist für die Feuerlöscher-Wartung beträgt 2 Jahre. Dies gilt für alle tragbaren und fahrbaren Feuerlöscher. Allerdings gibt es Ausnahmen, die kürzere Intervalle erfordern:

  • Feuerlöscher in besonders gefährdeten Bereichen (z. B. chemische Betriebe) müssen häufiger geprüft werden.
  • Bei extremen Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen) sind jährliche Prüfungen empfohlen.
  • CO₂-Feuerlöscher unterliegen ebenfalls der zweijährigen Prüffrist nach DIN 14406 Teil 4.
  • Nach jedem Einsatz ist eine sofortige Instandsetzung oder ein Austausch erforderlich.

Die letzte Prüfung ist auf der Prüfplakette am Feuerlöscher vermerkt. Diese zeigt das Jahr und den Monat der nächsten fälligen Wartung an. Verantwortliche sollten diese Fristen systematisch dokumentieren und überwachen, um keine Prüftermine zu versäumen.

Was passiert bei der Feuerlöscher-Wartung?

Die professionelle Wartung durch qualifizierte Fachleute umfasst mehrere wichtige Schritte:

Ablauf der Wartung im Detail:

  • Sichtprüfung: Kontrolle auf äußere Beschädigungen, Korrosion und Lesbarkeit der Beschriftung
  • Funktionsprüfung: Überprüfung aller Bedienelemente, Armaturen und Sicherheitseinrichtungen
  • Druckprüfung: Messung des Innendrucks bei Aufladelöschern, Kontrolle der Treibgaspatronen
  • Löschmittelprüfung: Kontrolle der Löschmittelmenge, ggf. Austausch bei Pulverlöschern
  • Instandsetzung: Austausch defekter Teile, Nachfüllen des Löschmittels bei Bedarf
  • Dokumentation: Anbringen der Prüfplakette und Erstellung eines Prüfprotokolls

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Wartungspflicht

Die Missachtung der Wartungspflicht kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben:

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Arbeitsstättenverordnung können je nach Schwere des Verstoßes empfindliche Bußgelder verhängt werden.
  • Haftung im Schadensfall: Bei einem Brand mit Personenschäden kann der Betreiber strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (fahrlässige Körperverletzung).
  • Versicherungsschutz: Viele Versicherungen können im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern, wenn die Wartungspflicht nicht eingehalten wurde.
  • Betriebsstilllegung: Die zuständige Behörde kann bei gravierenden Mängeln den Betrieb stilllegen.

Besonders problematisch ist, dass die Beweislast beim Betreiber liegt. Im Schadensfall muss nachgewiesen werden, dass alle Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Eine lückenlose Dokumentation ist daher unerlässlich.

So organisieren Sie Ihre Feuerlöscher-Wartung effizient

Eine systematische Organisation der Wartungstermine erspart Ihnen Stress und rechtliche Probleme:

  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle Feuerlöscher in Ihrem Betrieb mit Standort, Typ und letzter Prüfung.
  2. Wartungsplan erstellen: Legen Sie jährliche oder zweijährliche Prüftermine fest.
  3. Fachfirma beauftragen: Wählen Sie einen professionellen Dienstleister wie Juschka Brandschutz.
  4. Erinnerungen einrichten: Nutzen Sie digitale Kalender oder Wartungsverträge mit automatischer Erinnerung.

Professionelle Brandschutzdienstleister bieten häufig einen Rundumservice an: Sie übernehmen die Terminplanung, führen die Wartung vor Ort durch und kümmern sich um die vollständige Dokumentation. Dies entlastet Unternehmen erheblich.

Häufig gestellte Fragen zur Feuerlöscher-Wartung

Kann ich meinen Feuerlöscher selbst warten?

Nein, die Wartung muss durch eine sachkundige Person gemäß DIN 14406 Teil 4 durchgeführt werden. Diese Personen verfügen über eine spezielle Ausbildung und Zertifizierung. Eine Eigenwartung ist nicht zulässig und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Was passiert mit einem abgelaufenen Feuerlöscher?

Ein Feuerlöscher mit abgelaufener Prüfplakette gilt nicht mehr als einsatzbereit und sollte umgehend gewartet oder ausgetauscht werden. Im Brandfall besteht das Risiko, dass er nicht funktioniert oder sogar platzt, was zu Verletzungen führen kann.

Wie erkenne ich, ob mein Feuerlöscher gewartet werden muss?

Auf jedem Feuerlöscher befindet sich eine Prüfplakette, auf der das Jahr der nächsten fälligen Wartung vermerkt ist. Zusätzlich sollten Sie auf äußere Beschädigungen, Druckverlust oder unleserliche Beschriftungen achten. In diesen Fällen ist eine sofortige Wartung erforderlich.

Gilt die Wartungspflicht auch für Privatpersonen?

In privaten Haushalten gibt es keine gesetzliche Wartungspflicht für Feuerlöscher. Allerdings ist eine regelmäßige Prüfung auch hier sinnvoll, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten. Viele Versicherungen empfehlen eine zweijährliche Wartung auch im privaten Bereich.

Feuerlöscher jetzt warten lassen

Sichern Sie sich jetzt professionelle Feuerlöscher-Wartung nach DIN 14406 Teil 4. Wir übernehmen die Prüfung, Dokumentation und erinnern Sie rechtzeitig an die nächsten Termine.

Jetzt Termin vereinbaren

Oder rufen Sie uns direkt an: 02332 9069286

Lesetipp: Erfahren Sie mehr über unsere professionelle Feuerlöscher-Wartung und wie Sie Ihre Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausbilden können.