Bei den vielen verschiedenen Prüffristen im Brandschutz verliert man schnell den Überblick: Feuerlöscher alle 2 Jahre, Brandschutztüren jährlich, RWA-Anlagen ebenfalls jährlich – doch was genau wird geprüft und welche Normen gelten? Dieser Artikel bietet eine vollständige Übersicht aller Wartungsintervalle und erklärt, wer für die Einhaltung verantwortlich ist.
Übersicht aller Prüffristen
Die folgende Tabelle zeigt alle wichtigen Prüffristen im betrieblichen Brandschutz auf einen Blick. Die Intervalle sind Mindestanforderungen – je nach Gefährdungsbeurteilung können kürzere Abstände erforderlich sein.
| Einrichtung | Intervall | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Feuerlöscher (Inspektion) | Alle 2 Jahre | DIN 14406-4 |
| Feuerlöscher (innere Prüfung) | Alle 4–5 Jahre | DIN 14406-4 |
| Feuerlöscher (Festigkeitsprüfung) | Alle 10 Jahre | BetrSichV, DIN 14406-4 |
| Brandschutztüren | Jährlich | DIN 14677 (FSA) / Herstellervorgaben |
| Brandschutzklappen | Halbjährlich / Jährlich | abZ / Herstellervorgaben |
| RWA-Anlagen | Jährlich | DIN 18232-2 |
| Wandhydranten | Jährlich | DIN 14461-1, DIN EN 671-3 |
| Steigleitungen (trocken) | Alle 2 Jahre | DIN 14462 |
| Flucht- und Rettungspläne | Alle 2 Jahre* | ASR A2.3, DIN ISO 23601 |
| Brandschutzordnung | Alle 2 Jahre | DIN 14096 |
| Brandschutzunterweisung | Jährlich | § 12 ArbSchG, DGUV-V 1 |
| Brandschutzhelfer (Auffrischung) | Alle 3-5 Jahre | DGUV Information 205-023 |
| Sicherheitsbeleuchtung | Monatlich / Jährlich | DIN EN 50172, ASR A3.4/3 |
* Die ASR A2.3 fordert eine Prüfung "in angemessenen Zeitabständen". In der Praxis hat sich ein Intervall von 2 Jahren bewährt. Bei baulichen Änderungen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich.
Feuerlöscher: Die wichtigsten Prüfungen
Feuerlöscher unterliegen einem gestaffelten Prüfsystem. Die DIN 14406-4 regelt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher und unterscheidet verschiedene Prüfarten.
Prüfintervalle für Feuerlöscher
Alle 2 Jahre: Inspektion und Wartung
Sichtprüfung, Funktionskontrolle, Gewichtsprüfung, Prüfung des Drucks, ggf. Austausch von Verschleißteilen. Durchführung durch befähigte Person (Sachkundiger).
Alle 4–5 Jahre: Erweiterte Prüfung (innere Prüfung)
Öffnen des Behälters, Prüfung des Innenzustands, Austausch des Löschmittels bei Pulver- und Schaumlöschern. Bei CO₂-Löschern nur alle 10 Jahre erforderlich.
Alle 10 Jahre: Festigkeitsprüfung
Wiederkehrende Druckprüfung nach BetrSichV für Dauerdrucklöscher. Bei Aufladelöschern entfällt diese Prüfung, da der Behälter bei der inneren Prüfung drucklos ist.
Hinweis: Nach etwa 20-25 Jahren ist bei vielen Feuerlöschern ein Austausch wirtschaftlicher als eine weitere Wartung. Fragen Sie Ihren Wartungsdienst nach einer ehrlichen Einschätzung.
Brandschutztüren und -klappen
Feststellanlagen an Brandschutztüren müssen nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich geprüft werden. Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen.
Prüfumfang bei Brandschutztüren:
- Funktionsprüfung des selbstschließenden Mechanismus
- Zustand der Dichtungen (Rauch- und Brandschutzdichtungen)
- Beschläge und Bänder (Verschleiß, Beschädigung)
- Türblatt und Zarge (Verformung, Beschädigung)
- Freilauffunktion (bei Türen mit Feststellanlage)
- Anbindung an Brandmeldeanlage (falls vorhanden)
- Kennzeichnung und Beschilderung
RWA-Anlagen und Entrauchung
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind sicherheitsrelevante Anlagen, die im Brandfall für rauchfreie Flucht- und Rettungswege sorgen. Die jährliche Prüfung nach DIN 18232-2 ist unverzichtbar.
| Prüfung | Häufigkeit |
|---|---|
| Sichtprüfung | Monatlich (Betreiber) |
| Funktionsprüfung | Vierteljährlich |
| Vollständige Wartung durch Fachfirma | Jährlich |
| Generalüberholung | Herstellerabhängig (ca. 10-15 Jahre) |
Dokumentation und Organisation
Die Einhaltung der Prüffristen muss lückenlos dokumentiert werden. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch für Versicherungen relevant.
Unsere Empfehlung: Führen Sie ein zentrales Prüfbuch oder nutzen Sie eine digitale Lösung zur Fristenverwaltung. So behalten Sie den Überblick und können Wartungstermine rechtzeitig planen. Ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb nimmt Ihnen die Organisation ab.
Pflichtangaben in der Dokumentation:
- Datum der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Geprüfte Einrichtung (Typ, Standort, Inventarnummer)
- Festgestellte Mängel
- Durchgeführte Maßnahmen
- Termin der nächsten Prüfung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist für die Einhaltung der Prüffristen verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber. Er kann die praktische Durchführung an Fachfirmen oder befähigte Personen delegieren, bleibt aber für die Einhaltung der Fristen und die ordnungsgemäße Dokumentation verantwortlich.
Was passiert, wenn Prüffristen nicht eingehalten werden?
Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften können Bußgelder verhängt werden. Im Schadensfall drohen Haftungsansprüche und Versicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Wer darf Brandschutzeinrichtungen prüfen?
Die Prüfung muss durch befähigte Personen (Sachkundige) erfolgen. Je nach Einrichtung sind spezielle Qualifikationen erforderlich. Feuerlöscher dürfen nur von Sachkundigen nach DIN 14406-4 gewartet werden.
Können Prüfungen auch häufiger als vorgeschrieben erfolgen?
Ja, die gesetzlichen Intervalle sind Mindestanforderungen. Bei erhöhter Beanspruchung, besonderer Gefährdung oder auf Basis der Gefährdungsbeurteilung können kürzere Intervalle sinnvoll oder erforderlich sein.
Quellenangaben:
- DIN 14406-4:2009-09 – Tragbare Feuerlöscher, Instandhaltung
- DIN 14677:2018-01 – Instandhaltung von Feststellanlagen
- DIN 18232-2:2007-11 – Rauch- und Wärmefreihaltung, Natürliche Rauchabzugsanlagen
- DIN 14461-1:2016-10 – Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe: März 2022, geändert: November 2024)
- DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer
📋 Hinweis zu diesem Blog-Artikel
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Übersicht über Prüffristen im Brandschutz (Stand: Januar 2026). Die tatsächlich erforderlichen Prüfintervalle können je nach Gebäudeart, Nutzung, Gefährdungsbeurteilung und landesrechtlichen Vorgaben abweichen. Auch Auflagen aus Baugenehmigungen oder Versicherungsverträgen können kürzere Fristen vorschreiben.
Eine Vor-Ort-Begehung durch einen Fachmann ist unverzichtbar, um die für Ihren Betrieb geltenden Anforderungen verbindlich zu ermitteln. Gerne prüfen wir Ihre individuelle Situation – sprechen Sie uns an.
Alle Prüffristen im Griff
Mit einem Wartungsvertrag übernehmen wir die Terminverwaltung für Sie. Sie werden rechtzeitig erinnert und alle Prüfungen werden fachgerecht dokumentiert.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.