"Wann muss mein Feuerlöscher eigentlich geprüft werden?" - Diese Frage hören wir häufig. Die Antwort ist klar geregelt: Nach DIN 14406-4 müssen Feuerlöscher alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Doch das ist nur die Kurzversion. In diesem Artikel erklären wir alle Prüfintervalle, was dabei passiert und wann ein Austausch sinnvoller ist als eine Reparatur.
Die kurze Antwort:
- Alle 2 Jahre: Wartung/Inspektion durch Sachkundigen (Pflicht!)
- Alle 4–5 Jahre: Innere Prüfung mit Löschmittelwechsel
- Alle 10 Jahre: Druckprüfung bei Dauerdrucklöschern (TÜV)
- Nach 20-25 Jahren: Austausch empfohlen
Die 2-Jahres-Prüfung: Pflicht für alle Feuerlöscher
Die wichtigste und bekannteste Prüfung ist die Inspektion nach DIN 14406-4, die alle 2 Jahre durchgeführt werden muss. Diese Prüfung ist in der ASR A2.2 für Arbeitsstätten vorgeschrieben und wird von einem Sachkundigen durchgeführt.
Was wird bei der 2-Jahres-Prüfung gemacht?
- Sichtprüfung: Gehäuse auf Beschädigungen, Korrosion, Verformungen
- Beschriftung: Lesbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität
- Druckkontrolle: Bei Dauerdrucklöschern am Manometer
- Armaturen: Ventile, Schlauch, Düse auf Funktion
- Löschmittel: Sichtprüfung auf Verklumpung (soweit möglich)
- Sicherungen: Plombe, Sicherungsstift vorhanden
- Dokumentation: Prüfplakette anbringen, Protokoll erstellen
Die 4- bis 5-Jahres-Prüfung: Innere Prüfung
Alle 4–5 Jahre ist eine erweiterte Prüfung fällig - die sogenannte innere Prüfung. Hier wird der Feuerlöscher geöffnet und das Innere inspiziert:
| Löschertyp | Was passiert bei der 5-Jahres-Prüfung? |
|---|---|
| Pulverlöscher | Löschmittel komplett austauschen, Treibmittelpatrone erneuern, Behälter innen prüfen |
| Schaumlöscher | Schaummittel austauschen (altert!), Behälter reinigen, Düse prüfen |
| Wasserlöscher | Löschmittel austauschen, Korrosion im Behälter prüfen |
| CO2-Löscher | Gewichtskontrolle, Ventilprüfung (kein Löschmittelwechsel nötig) |
Die 10-Jahres-Prüfung: Druckprüfung (TÜV)
Dauerdrucklöscher (erkennbar am Manometer) unterliegen als Druckbehälter der Betriebssicherheitsverordnung. Nach 10 Jahren ist eine wiederkehrende Druckprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z.B. TÜV) erforderlich.
Wichtig zu wissen:
Die TÜV-Druckprüfung ist oft teurer als ein neuer Feuerlöscher. Bei älteren Geräten ist daher ein Austausch meist wirtschaftlicher als die Prüfung. Informieren Sie sich über unsere Feuerlöscher-Services – wir beraten Sie gerne, welche Option für Ihre Situation sinnvoller ist.
Übersicht: Alle Prüfintervalle auf einen Blick
| Intervall | Prüfung | Durchführung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Alle 2 Jahre | Inspektion/Wartung | Sachkundiger | DIN 14406-4, ASR A2.2 |
| Alle 4–5 Jahre | Innere Prüfung (Dauerdrucklöscher 4 J., Aufladelöscher 5 J.) | Sachkundiger | DIN 14406-4 |
| Alle 10 Jahre | Druckprüfung (nur Dauerdruck) | ZÜS (z.B. TÜV) | BetrSichV |
| Nach 20-25 Jahren | Austausch empfohlen | - | Herstellerempfehlung |
Wann sollte ein Feuerlöscher ausgetauscht werden?
Nicht immer lohnt sich eine Reparatur oder weitere Prüfung. Ein Austausch ist sinnvoll bei:
- Alter über 20-25 Jahre: Herstellerempfehlung für Lebensdauer
- TÜV-Prüfung fällig: Oft teurer als Neukauf
- Ersatzteile nicht mehr verfügbar: Bei älteren Modellen
- Schwere Korrosion oder Beschädigung: Sicherheitsrisiko
- Veraltetes Löschmittel: Z.B. PFAS-haltige Schaumlöscher (PFAS-Verbot ab 2026)
- Reparaturkosten > 50% vom Neuwert: Unwirtschaftlich
Feuerlöscher-Prüfung fällig?
Wir prüfen Ihre Feuerlöscher fachgerecht nach DIN 14406-4 - vor Ort in Ihrem Betrieb. Inklusive Prüfplakette und Dokumentation.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.