Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften können jederzeit - auch unangekündigt - Ihren Betrieb besuchen und den Brandschutz überprüfen. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im Schadensfall auch erhebliche Haftungsprobleme. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was bei einer BG-Kontrolle geprüft wird und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Gut zu wissen:
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist als Unfallversicherungsträger für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig. Ihre Aufsichtspersonen haben das Recht, Betriebe zu besichtigen, Unterlagen einzusehen und bei Mängeln Anordnungen zu erlassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder, erhöhte Beiträge oder im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Was prüft die BG beim Brandschutz?
Bei einer Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft werden alle Aspekte des betrieblichen Brandschutzes unter die Lupe genommen. Die Prüfpunkte basieren auf den DGUV-Vorschriften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände":
1. Feuerlöscher
- Ausreichende Anzahl nach Gefährdungsbeurteilung
- Richtige Brandklassen für vorhandene Risiken
- Max. 20 m Laufweg zum nächsten Löscher
- Aktuelle Prüfplakette (alle 2 Jahre)
- Freie Zugänglichkeit und Sichtbarkeit
2. Brandschutzhelfer
- Mindestens 5% der Beschäftigten
- Nachweis der Ausbildung
- Aktualität (Auffrischung alle 3-5 Jahre)
- Praktische Löschübung absolviert
- Ausreichend Helfer bei Schichtbetrieb
3. Flucht- und Rettungswege
- Kennzeichnung nach ASR A1.3
- Freihaltung (keine Lagerung!)
- Aushang von Flucht- und Rettungsplänen
- Notbeleuchtung funktionsfähig
- Türen in Fluchtrichtung öffnend
4. Unterweisungen
- Jährliche Brandschutzunterweisung
- Dokumentation mit Unterschriften
- Einweisung neuer Mitarbeiter
- Verhalten im Brandfall bekannt
- Evakuierungsübungen durchgeführt
Die Gefährdungsbeurteilung: Herzstück der BG-Prüfung
Ein zentraler Prüfpunkt bei jeder BG-Kontrolle ist die Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und dokumentieren - einschließlich der Brandgefahren:
Die Gefährdungsbeurteilung muss enthalten:
- Ermittlung der Brandgefährdung: Welche Brandlasten, Zündquellen und Gefahrstoffe sind vorhanden?
- Einstufung: Normale, erhöhte oder hohe Brandgefährdung?
- Maßnahmen: Art und Anzahl der Feuerlöscher, Brandschutzhelfer-Quote, organisatorische Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle: Werden die Maßnahmen umgesetzt und sind sie wirksam?
- Aktualisierung: Bei Änderungen (neue Stoffe, Umbauten, Unfälle) muss aktualisiert werden
Wichtig: Eine fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilung ist einer der häufigsten Mängel bei BG-Kontrollen. Der Brandschutzbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte bei der Erstellung mitwirken.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Bei einer BG-Kontrolle kann die Aufsichtsperson verschiedene Dokumente einsehen. Halten Sie diese Unterlagen griffbereit:
Die häufigsten Mängel bei BG-Kontrollen
Aus der Praxis wissen wir, welche Mängel bei Betriebsbesichtigungen besonders häufig festgestellt werden. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
| Mangel | Warum kritisch? | Lösung |
|---|---|---|
| Feuerlöscher überfällig | Funktion nicht gewährleistet | Wartung beauftragen |
| Zu wenig Brandschutzhelfer | Erstmaßnahmen nicht möglich | Schulung durchführen |
| Verstellte Fluchtwege | Evakuierung gefährdet | Sofort freimachen, organisieren |
| Keine Gefährdungsbeurteilung | Gesetzesverstoß | Erstellen mit Fachkraft/Berater |
| Fehlende Unterweisungen | Mitarbeiter wissen nicht Bescheid | Jährliche Unterweisung einplanen |
| Veraltete Fluchtpläne | Irreführend bei Umbau | Aktualisierung beauftragen |
Neuerungen 2026: Was sich geändert hat
Zum sind einige Änderungen in Kraft getreten, die auch den Brandschutz betreffen:
DGUV Vorschrift 2 (Neufassung)
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung ist bei den meisten Berufsgenossenschaften in Kraft getreten. Sie betont die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage aller Maßnahmen.
Digitale Unterweisungen erlaubt
Seit Januar 2026 dürfen die theoretischen Teile der Sicherheitsunterweisungen vollständig digital durchgeführt werden. Die praktischen Übungen (z.B. Feuerlöscher-Handhabung) müssen weiterhin in Präsenz stattfinden.
Brandschutzhelfer-Zertifikate 2020/2021 abgelaufen
Viele Brandschutzhelfer-Zertifikate aus 2020/2021 verlieren 2025/2026 ihre Gültigkeit (je nach BG-Vorgabe nach 3-5 Jahren). Auffrischungsschulungen sind dringend erforderlich.
Was passiert bei Mängeln?
Werden bei einer BG-Kontrolle Mängel festgestellt, gibt es verschiedene Eskalationsstufen:
Bei geringfügigen Mängeln weist die Aufsichtsperson auf die Probleme hin und berät, wie sie behoben werden können.
Bei erheblichen Mängeln erlässt die BG eine schriftliche Anordnung zur Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist.
Bei Nichtbeachtung von Anordnungen oder schweren Verstößen können Bußgelder verhängt werden - je nach Schwere mehrere tausend Euro.
In schweren Fällen kann der BG-Beitrag erhöht werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Achtung bei Unfällen:
Besonders kritisch wird es, wenn ein Brandunfall passiert und Mängel im Brandschutz festgestellt werden. Dann können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen, sondern auch Regressforderungen der Versicherung. Dokumentieren Sie daher alle Brandschutzmaßnahmen lückenlos!
So bereiten Sie sich optimal vor
Eine BG-Kontrolle ist keine Strafe, sondern eine Chance, den eigenen Brandschutz zu überprüfen und zu verbessern. Mit diesen Maßnahmen sind Sie gut vorbereitet:
Regelmäßiger Selbst-Check
Führen Sie monatlich einen kurzen Rundgang durch: Feuerlöscher zugänglich? Fluchtwege frei? Alles in Ordnung?
Prüftermine einhalten
Tragen Sie alle Prüftermine in einen Kalender ein: Feuerlöscher (2 Jahre), Brandschutzhelfer (3-5 Jahre), Unterweisungen (jährlich).
Dokumentation pflegen
Legen Sie einen Brandschutz-Ordner an mit allen Nachweisen, Protokollen und Zertifikaten - digital oder in Papierform.
Experten einbeziehen
Ein externer Brandschutzbeauftragter behält den Überblick und kümmert sich um alle Fristen und Dokumentationen.
Rundum-Sorglos-Paket für Ihren Brandschutz
Wir übernehmen die komplette Brandschutz-Organisation für Sie: Wartungen, Schulungen, Dokumentation - alles aus einer Hand. So sind Sie bei jeder BG-Kontrolle bestens vorbereitet.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.