Brandschutz im Winter

Risiken durch Heizgeräte, Frostschutz für Löschwasseranlagen und was Betriebe beachten müssen

Zurück zum Blog
Kategorie: Brandschutz-Wissen
Lesedauer: 5 Minuten
Veröffentlicht:
Saisonale Tipps

Winterliche Bedingungen stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz. Frost kann Löschwasseranlagen beschädigen, Heizgeräte erhöhen die Brandgefahr und zugeschneite Feuerwehrzufahrten verzögern den Einsatz. Dieser Artikel zeigt, worauf Sie in der kalten Jahreszeit besonders achten sollten.

Frostschutz für Löschwasseranlagen

Wasserführende Brandschutzanlagen sind bei Frost besonders gefährdet. Eingefrorene Leitungen können platzen und im Ernstfall steht kein Löschwasser zur Verfügung. Die folgenden Maßnahmen sind zu beachten:

Wandhydranten und Schlauchanschlüsse

In beheizten Bereichen

Wandhydranten in beheizten Gebäudeteilen sind in der Regel frostsicher. Die Raumtemperatur sollte nicht unter +5°C fallen. Türen zu unbeheizten Bereichen geschlossen halten.

In unbeheizten Bereichen

Hier sind frostsichere Wandhydranten mit automatischer Entleerung erforderlich (nach DIN 14461). Alternativ: Begleitheizung der Leitungen oder Frostschutzwächter mit Alarmierung.

Außenliegende Anschlüsse

Trockene Steigleitungen und Schlauchanschlüsse im Außenbereich müssen frostsicher ausgeführt sein. Regelmäßig auf Beschädigungen durch Frost kontrollieren.

Wichtig: Eingefrorene Löschwasserleitungen müssen fachgerecht aufgetaut werden. Niemals offenes Feuer oder Heißluftgeräte verwenden! Nach dem Auftauen Druckprüfung durchführen lassen, um Frostschäden auszuschließen.

Erhöhte Brandgefahr durch Heizgeräte

Im Winter steigt die Brandgefahr deutlich an. Laut Statistik ereignen sich in den Wintermonaten mehr Brände als im Sommer. Die Hauptursachen sind:

Erhöhte Brandgefahr durch Heizgeräte
Risikofaktor Schutzmaßnahme
Elektro-Heizlüfter Mindestabstand zu brennbaren Materialien (mind. 1m), nie abdecken, nicht unbeaufsichtigt betreiben
Überlastete Steckdosen Keine Mehrfachsteckdosen hintereinander schalten, Heizgeräte direkt an Wandsteckdose anschließen
Trockene Heizungsluft Brandlasten reduzieren, Rauchmelder prüfen, erhöhte Aufmerksamkeit
Kerzen / Adventsgestecke Nie unbeaufsichtigt brennen lassen, Unterlage aus nicht brennbarem Material, Löschmittel bereithalten
Lagerung von Brennstoffen Holz, Pellets, Heizöl ordnungsgemäß lagern, Mindestabstände zu Wärmequellen einhalten

Wintercheck für Ihren Brandschutz?

Wir prüfen Ihre Brandschutzeinrichtungen auf Winterfestigkeit. Unverbindliche Anfrage.

Check anfragen

Feuerwehrzufahrten freihalten

Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen müssen ganzjährig befahrbar sein. Im Winter bedeutet das: Schneeräumung und Streupflicht. Der Betreiber ist verantwortlich.

Checkliste Winterdienst Brandschutz:

  • Feuerwehrzufahrt: Mindestbreite 3,50 m freihalten
  • Aufstellflächen: Vollständig räumen und streuen
  • Hydranten: Schnee von Überflurhydranten entfernen, Unterflurhydranten lokalisierbar halten
  • Notausgänge: Fluchtwege auch außen geräumt halten
  • Beschilderung: Hinweisschilder auf Feuerwehrzufahrten müssen sichtbar bleiben

Tipp: Beauftragen Sie einen zuverlässigen Winterdienst oder regeln Sie intern klare Zuständigkeiten. Dokumentieren Sie die Räumung – das kann im Schadensfall relevant sein.

Winterliche Wartung

Auch Brandschutzanlagen können unter Winterbedingungen leiden. Worauf Sie achten sollten:

  • RWA-Anlagen: Dachelemente auf Vereisung prüfen, Öffnungsmechanismus testen
  • Brandschutztüren: Schwergängigkeit durch Kälte, Dichtungen auf Frostschäden prüfen
  • Feuerlöscher: Nicht unter -30°C lagern (herstellerabhängig), auf Kondenswasser achten
  • Notbeleuchtung: Batteriekapazität sinkt bei Kälte – regelmäßig testen
  • Rauchmelder: Trockene Heizungsluft kann zu Fehlalarmen führen – Staubablagerungen entfernen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Funktionieren Feuerlöscher auch bei starkem Frost?

Ja, die meisten Feuerlöscher sind bis -30°C einsatzfähig (herstellerabhängig). Bei Wasserlöschern und Schaumlöschern kann jedoch das Löschmittel einfrieren. Prüfen Sie die Herstellerangaben auf dem Löscher. In unbeheizten Bereichen sollten frostsichere Löschertypen verwendet werden – bei Schaumlöschern gibt es spezielle frostsichere Varianten (oft als "Frostschutz" oder mit Temperaturangabe gekennzeichnet).

Wer ist für die Schneeräumung der Feuerwehrzufahrt verantwortlich?

Der Betreiber bzw. Eigentümer ist verantwortlich. Die Pflicht kann an einen Winterdienst delegiert werden, die Verantwortung bleibt jedoch beim Betreiber. Bei Mietobjekten ist die Zuständigkeit im Mietvertrag geregelt.

Dürfen Heizlüfter in Betrieben verwendet werden?

Grundsätzlich ja, aber unter strengen Auflagen: Nur geprüfte Geräte (CE-Kennzeichnung), nicht in brandgefährdeten Bereichen, Mindestabstände einhalten, nie unbeaufsichtigt betreiben. In vielen Betrieben ist die Verwendung mobiler Heizgeräte in der Betriebsanweisung geregelt.

📋 Hinweis zu diesem Blog-Artikel

Dieser Artikel enthält allgemeine Tipps zum winterlichen Brandschutz (Stand: Januar 2026). Welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb konkret erforderlich sind, hängt von Gebäudetyp, installierter Technik, klimatischen Bedingungen vor Ort und Ihren spezifischen Anlagen ab.

Eine pauschale Empfehlung kann eine fachkundige Vor-Ort-Prüfung nicht ersetzen. Wir checken gerne Ihre Brandschutzanlagen auf Winterfestigkeit – vereinbaren Sie einen Termin.

Wintercheck für Ihren Brandschutz

Wir prüfen Ihre Brandschutzanlagen auf Winterfestigkeit – von Wandhydranten bis zu RWA-Anlagen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Anrufen WhatsApp