Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen im Brandschutz mit sich. Die EU-Verordnung zum PFAS-Verbot wirkt sich auf Schaumlöscher aus, die ASR A2.3 wurde aktualisiert und viele Rauchwarnmelder aus dem Jahr 2016 erreichen ihre 10-Jahres-Grenze. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
PFAS-Verbot: Fluorfreie Feuerlöscher
Die EU hat mit der Verordnung 2025/1988 ein weitreichendes Verbot für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) beschlossen. Diese sogenannten "Ewigkeitschemikalien" sind in vielen Schaumlöschmitteln (AFFF) enthalten und gelten als umwelt- und gesundheitsschädlich.
Wichtig: Bestehende Feuerlöscher mit PFAS-haltigen Schäumen dürfen weiter verwendet werden. Ein Nachfüllen mit PFAS-haltigen Löschmitteln ist ab dem 23. Oktober 2026 nicht mehr zulässig. Bei der nächsten Wartung sollte auf fluorfreie Alternativen umgestellt werden.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
- Bestandsschutz: Vorhandene AFFF-Löscher bleiben bis zur nächsten Wartung einsatzfähig
- Umstellung erforderlich: Bei Löschmittelaustausch (alle 5-6 Jahre) muss auf fluorfreie Schäume gewechselt werden
- Alternativen verfügbar: Fluorfreie Schaumlöscher erreichen vergleichbare Löschleistungen
- Kennzeichnung prüfen: Auf dem Löscher ist das Löschmittel angegeben – "AFFF" oder "Film-bildend" deutet auf PFAS hin
ASR A2.3 – Aktualisierte Fassung
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" (Ausgabe März 2022) wurde zuletzt am im GMBl Nr. 41/42 geändert. Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Sicherheitsbeleuchtung.
| Thema | Änderung/Klarstellung |
|---|---|
| Dynamische Sicherheitsleitsysteme | Neue Definition in Abschnitt 3.21 – elektrisch betriebene Systeme, die bei Gefährdung die Fluchtrichtungsanzeige ändern können |
| Sicherheitsbeleuchtung (Abschnitt 9) | Formale Überarbeitung und Ergänzung um Ausnahmeregelungen für netzersatzfähige Anlagen (z.B. in medizinisch genutzten Bereichen) |
| Übergangsregelung | Bestandsschutz für Sicherheitsbeleuchtung beschränkt auf Gebäude, die bis errichtet wurden oder deren Bauantrag bis dahin gestellt wurde |
Handlungsempfehlung: Betriebe mit bestehenden Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sollten prüfen, ob die neue Übergangsregelung für sie relevant ist. Die aktuelle ASR A2.3 mit markierten Änderungen ist auf der BAuA-Website (www.baua.de) verfügbar.
Rauchwarnmelder: Austauschpflicht 2026
Nach DIN 14676 beträgt die maximale Lebensdauer von Rauchwarnmeldern 10 Jahre. Geräte, die 2016 im Zuge der damaligen Nachrüstungspflichten installiert wurden, erreichen 2026 ihre Altersgrenze und müssen ausgetauscht werden.
Checkliste Rauchwarnmelder-Austausch:
- Herstellungsdatum prüfen: Steht auf der Geräterückseite
- Dokumentation aktualisieren: Einbaudatum des neuen Melders notieren
- Qualitätsmerkmale: Auf das "Q"-Label achten (erhöhte Qualitätsanforderungen nach VdS 3131)
- Entsorgung: Alte Rauchmelder gehören in den Elektroschrott, nicht in den Hausmüll
Weitere relevante Entwicklungen
Digitale Dokumentation
Der Trend zur digitalen Brandschutzdokumentation setzt sich fort. Elektronische Prüfbücher und cloudbasierte Fristenverwaltung werden von Aufsichtsbehörden akzeptiert, sofern die Daten revisionssicher gespeichert werden.
Nachhaltigkeit im Brandschutz
Neben dem PFAS-Verbot rücken auch andere Umweltaspekte in den Fokus: Recyclingfähigkeit von Feuerlöschern, Energieeffizienz von RWA-Anlagen und nachhaltige Materialien bei Brandschutzprodukten.
Brandschutzhelfer-Qualifizierung
Die DGUV Information 205-023 betont die Bedeutung regelmäßiger Auffrischungen. Empfohlen wird eine Auffrischung alle 3-5 Jahre, bei erhöhter Gefährdung oder hoher Fluktuation entsprechend häufiger.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meine Schaumlöscher sofort austauschen?
Nein, bestehende Feuerlöscher dürfen weiter betrieben werden. Der Wechsel auf fluorfreie Löschmittel erfolgt bei der nächsten planmäßigen Wartung mit Löschmittelaustausch (in der Regel alle 5-6 Jahre).
Sind fluorfreie Schaumlöscher genauso effektiv?
Moderne fluorfreie Schaumlöschmittel erreichen vergleichbare Löschleistungen. Sie sind für die meisten Anwendungsbereiche im betrieblichen Brandschutz geeignet. Bei speziellen Anforderungen (z.B. Tanklagerbränden) sollte eine individuelle Beratung erfolgen.
Wo finde ich die aktuelle ASR A2.3?
Die aktuelle Fassung ist auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de kostenlos abrufbar. Dort finden Sie auch Erläuterungen und Auslegungshilfen.
Quellenangaben:
- EU-Verordnung 2025/1988 zur Beschränkung von PFAS
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge (Ausgabe: März 2022, Änderung: November 2024)
- DIN 14676-1:2018-12 – Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung
- DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer
📋 Hinweis zu diesem Blog-Artikel
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Brandschutz (Stand: Januar 2026). Gesetzliche Anforderungen können sich ändern, und die konkrete Umsetzung hängt von Ihrer individuellen Betriebssituation ab – etwa Gebäudetyp, Branche, vorhandene Ausstattung und landesrechtliche Besonderheiten.
Ob und welcher Handlungsbedarf für Ihren Betrieb besteht, lässt sich nur durch eine fachkundige Vor-Ort-Begehung verbindlich klären. Wir beraten Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns.
Auf dem aktuellen Stand bleiben
Wir beraten Sie gerne zu den aktuellen Änderungen und prüfen, ob Handlungsbedarf für Ihren Betrieb besteht. Von der Feuerlöscher-Umstellung bis zur Fluchtwegeplanung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.