Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Normgerechte Pläne für Ihr Gebäude - Erstellung, Druck und Montage aus einer Hand
Flucht- und Rettungspläne zeigen im Notfall den schnellsten Weg ins Freie. Wir erstellen normgerechte Pläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3 - individuell für Ihr Gebäude.
Was sind Flucht- und Rettungspläne?
Normgerechte Orientierung für den Ernstfall nach DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungspläne sind grafische Darstellungen von Gebäudegrundrissen, die im Notfall den schnellsten und sichersten Weg ins Freie zeigen. Sie enthalten alle relevanten Informationen: Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze sowie Standorte von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Nach DIN ISO 23601 müssen die Pläne einheitliche Sicherheitssymbole, festgelegte Farben (grün für Fluchtwege, rot für Brandschutz) und einen korrekten Maßstab verwenden. Ergänzt werden sie durch Verhaltensregeln im Brandfall und Notrufnummern.
Juschka Brandschutz erstellt Ihre Flucht- und Rettungspläne komplett aus einer Hand - von der Bestandsaufnahme über die normgerechte Gestaltung bis zum fertigen, laminierten Plan mit Montage.
Unsere Leistungen im Überblick
- ✓ Bestandsaufnahme vor Ort
- ✓ Erstellung nach DIN ISO 23601
- ✓ Normgerechte Symbole nach ASR A1.3
- ✓ Professionelle CAD-Gestaltung
- ✓ Druck auf hochwertigem Material
- ✓ Optional nachleuchtend
- ✓ Rahmung und Montage
- ✓ Digitale Version (PDF)
- ✓ Regelmäßige Aktualisierung
Warum sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Gesetzliche Grundlagen nach ASR A2.3 und Arbeitsstättenverordnung
ASR A2.3 Pflicht
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 schreibt Flucht- und Rettungspläne vor, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern - insbesondere bei unübersichtlicher Fluchtwegeführung.
Arbeitsstättenverordnung
Der Arbeitgeber muss nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen, wenn dies die Art der Nutzung oder die Größe des Gebäudes erfordert.
Sonderbauvorschriften
Für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Verkaufsstätten gelten zusätzliche Sonderbauvorschriften, die Flucht- und Rettungspläne zwingend vorschreiben.
Was muss auf einem Flucht- und Rettungsplan stehen?
Pflichtinhalte nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3
Fluchtwege und Notausgänge
Alle Fluchtwege werden grün eingezeichnet - mit Laufrichtung, Notausgängen, Treppen und der Markierung des aktuellen Standorts ("Sie befinden sich hier").
Brandschutzeinrichtungen
Standorte von Feuerlöschern, Wandhydranten, Brandmeldern, Löschdecken und weiteren Brandschutzeinrichtungen - dargestellt mit normierten roten Symbolen.
Sammelplätze und Erste Hilfe
Sammelplätze außerhalb des Gebäudes, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Defibrillatoren, Notrufnummern sowie Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen.
Wer braucht Flucht- und Rettungspläne?
Pflicht bei unübersichtlichen Gebäuden, Sonderbauten und erhöhter Gefährdung
Gesetzliche Pflicht besteht bei:
- • Unübersichtlicher Fluchtwegeführung
- • Erhöhter Brandgefährdung
- • Großen Gebäuden mit langen Fluchtwegen
- • Öffentlich zugänglichen Gebäuden
- • Versammlungsstätten und Hotels
- • Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- • Schulen und Kindertagesstätten
- • Industriebetrieben und Produktionsstätten
Empfehlenswert auch bei:
- • Bürogebäuden mit vielen Mitarbeitern
- • Gebäuden mit häufig wechselnden Personen
- • Betrieben mit ortsfremden Besuchern
- • Mehrgeschossigen Gebäuden
- • Lagerhallen und Logistikzentren
- • Einkaufszentren und Einzelhandel
- • Gastronomie und Veranstaltungsorten
- • Gebäuden mit komplexer Raumstruktur
So erstellen wir Ihre Flucht- und Rettungspläne
In vier Schritten zum normgerechten Plan
Bestandsaufnahme
Begehung Ihres Gebäudes, Erfassung aller Räume, Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen. Bei vorhandenen Bauplänen können wir diese als Grundlage nutzen.
Planerstellung
Professionelle CAD-Ausarbeitung der Pläne nach DIN ISO 23601 mit allen erforderlichen Symbolen, Farben und Informationen. Jeder Plan wird individuell für den jeweiligen Standort erstellt.
Abstimmung
Besprechung der Entwürfe mit Ihnen, Anpassungen nach Ihren Wünschen und Hinweisen. Finale Freigabe durch Sie, bevor die Pläne in den Druck gehen.
Druck und Montage
Druck der Pläne auf hochwertigem Material, optional nachleuchtend. Rahmung und Montage an den vorgesehenen Stellen in Ihrem Gebäude - alles aus einer Hand.
Aktualisierung und Prüffristen
Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell gehalten werden
Alle 2 Jahre prüfen
Nach ASR A2.3 müssen Flucht- und Rettungspläne mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität überprüft werden. Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen die Prüfung.
Sofort bei Änderungen
Bei baulichen Veränderungen, neuen Brandschutzeinrichtungen, geänderten Fluchtwegen oder Umnutzungen ist eine sofortige Aktualisierung der Pläne erforderlich.
Günstige Aktualisierung
Als Bestandskunde profitieren Sie von günstigen Konditionen bei Aktualisierungen. Wir haben alle Ihre Daten und können Änderungen schnell und kosteneffizient umsetzen.
Warum Juschka Brandschutz?
Erfahrung, Qualität und persönlicher Service aus NRW
20+ Jahre Erfahrung im Brandschutz
Mit über 20 Jahren Branchenerfahrung kennen wir die Anforderungen genau. Hunderte von Flucht- und Rettungsplänen für unterschiedlichste Gebäude erstellt.
100% normgerecht
Alle Pläne werden streng nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3 erstellt. Bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaft sind Sie auf der sicheren Seite.
Alles aus einer Hand
Von der Bestandsaufnahme über die Gestaltung bis zum Druck und zur Montage - Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Prozess.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen
Wo müssen Flucht- und Rettungspläne angebracht werden?
An gut sichtbaren Stellen in Zugangsbereichen, Treppenhäusern, Fluren und an Aufzügen. Jeder Plan deckt einen bestimmten Gebäudebereich ab und zeigt den aktuellen Standort des Betrachters.
Müssen Fluchtpläne nachleuchtend sein?
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Nachleuchtende Pläne bleiben bei Stromausfall oder Verrauchung sichtbar und erhöhen die Sicherheit im Notfall erheblich.
In welcher Größe müssen die Pläne sein?
Nach DIN ISO 23601 mindestens DIN A3 (297 x 420 mm). In größeren Gebäuden oder bei komplexen Grundrissen kann DIN A2 sinnvoll sein, um alle Details gut lesbar darzustellen.
Was kostet die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen?
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße, Komplexität und Anzahl der benötigten Pläne ab. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles und unverbindliches Angebot.
Was ist der Unterschied zwischen Fluchtplan und Rettungsplan?
Fluchtpläne zeigen den schnellsten Weg ins Freie. Rettungspläne zeigen zusätzlich Rettungseinrichtungen wie Tragen und Defibrillatoren. In der Praxis werden beide in einem kombinierten Plan dargestellt.
Müssen Flucht- und Rettungspläne genehmigt werden?
Eine behördliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings können Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Brandschutzbehörde die Vorlage verlangen. Unsere Pläne sind stets prüfungssicher.
Wie oft müssen Flucht- und Rettungspläne aktualisiert werden?
Mindestens alle zwei Jahre müssen Flucht- und Rettungspläne überprüft werden. Bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderungen oder nach behördlichen Auflagen ist eine sofortige Aktualisierung erforderlich.
Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?
Die DIN ISO 23601 schreibt keine spezifische Qualifikation vor. In der Praxis sollten die Pläne jedoch von Fachleuten mit Brandschutz-Sachverstand erstellt werden, die die Norm sicher anwenden können.
Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich?
Nach ASR A2.3 in Arbeitsstätten, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung dies erfordern. In der Praxis betrifft das nahezu alle gewerblich genutzten Gebäude mit Publikumsverkehr oder mehr als einem Geschoss.
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