Externer Brandschutzbeauftragter: Aufgaben, Ablauf & Kostenfaktoren

Was leistet ein externer Brandschutzbeauftragter? Aufgaben im Detail, Ablauf der Zusammenarbeit und welche Faktoren die Kosten beeinflussen.

Zurück zum Blog
Kategorie: Brandschutz-Organisation
Lesedauer: 9 Minuten
Veröffentlicht:

Sie möchten den Brandschutz in Ihrem Unternehmen professionell organisieren, ohne eigenes Personal dafür abzustellen? Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt alle gesetzlich geforderten Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes - von der Begehung über die Dokumentation bis zur Behördenkommunikation. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufgaben genau übernommen werden, wie die Zusammenarbeit abläuft und welche Faktoren die Kosten beeinflussen.

Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?

Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt dieselben Aufgaben wie ein interner Beauftragter - mit dem Unterschied, dass er nicht bei Ihnen angestellt ist, sondern als externer Dienstleister tätig wird. Die Aufgaben sind in der DGUV Information 205-003 beschrieben und umfassen sechs Kernbereiche:

Regelmäßige Begehungen und Kontrollen

  • Systematische Begehung aller Betriebsbereiche
  • Prüfung von Flucht- und Rettungswegen auf Freihaltung
  • Kontrolle von Feuerlöschern, Brandschutztüren und Sicherheitskennzeichnung
  • Überwachung der Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen

Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung

  • Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B und C)
  • Regelmäßige Aktualisierung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen
  • Aushang und Verteilung im Betrieb sicherstellen
  • Abstimmung mit der Feuerwehr

Organisation von Brandschutzunterweisungen

Beratung bei baulichen und organisatorischen Maßnahmen

  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei Umbau- und Nutzungsänderungen
  • Empfehlungen zu baulichem und anlagentechnischem Brandschutz
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Ansprechpartner für Behörden und Feuerwehr

  • Begleitung bei Brandverhütungsschauen
  • Kommunikation mit Bauaufsicht und Gewerbeaufsicht
  • Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr
  • Umsetzung behördlicher Auflagen

Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln

  • Lückenlose Dokumentation aller Begehungen und Maßnahmen
  • Schriftliche Mängelmeldung an die Geschäftsleitung
  • Nachverfolgung der Mängelbeseitigung mit Fristsetzung
  • Führen des Brandschutzbuches

Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter

Unternehmen stehen vor der Wahl: einen eigenen Mitarbeiter ausbilden lassen oder einen externen Dienstleister beauftragen. Beide Modelle sind rechtlich gleichwertig. Die Entscheidung hängt von betrieblichen Gegebenheiten ab.

Vergleich interner und externer Brandschutzbeauftragter
Kriterium Intern Extern
Kosten Ausbildung (64+ Std.), Fortbildungen, Arbeitszeit Planbare, feste Betreuungskosten
Fachwissen Auf eigenen Betrieb begrenzt Branchenübergreifende Erfahrung, immer aktuell
Flexibilität An Arbeitsvertrag gebunden Betreuungsumfang individuell anpassbar
Verfügbarkeit Ständig vor Ort Zu vereinbarten Terminen vor Ort, dazwischen erreichbar
Objektivität Mögliche Betriebsblindheit Unabhängiger Blick von außen
Fortbildung Muss selbst organisiert werden Ist Bestandteil der Dienstleistung

Vorteile der externen Lösung

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist in der Regel deutlich günstiger als eine interne Lösung, da keine Ausbildungskosten, Fortbildungskosten und kein Arbeitszeitausfall anfallen. Zudem bringt er Erfahrung aus verschiedenen Branchen und Betrieben mit und liefert eine unabhängige, objektive Bewertung Ihres Brandschutzniveaus. Die regelmäßige Fortbildung ist bei einem professionellen Dienstleister selbstverständlich - Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Einziger Nachteil: Der externe Brandschutzbeauftragte ist nicht ständig vor Ort. Dies wird jedoch durch feste Begehungstermine, klare Erreichbarkeitsregelungen und die Zusammenarbeit mit den Brandschutzhelfern im Betrieb kompensiert.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten werden individuell kalkuliert. Es gibt keine Pauschale, die für alle Betriebe passt. Stattdessen bestimmen mehrere Faktoren den Aufwand und damit die Kosten:

Einflussfaktoren auf die Kosten:

1. Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl

Je größer der Betrieb und je mehr Mitarbeiter unterwiesen werden müssen, desto umfangreicher die Betreuung.

2. Anzahl der Standorte

Mehrere Standorte erfordern separate Begehungen, eigene Brandschutzordnungen und individuelle Flucht- und Rettungspläne.

3. Brandgefährdungsstufe

Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung (z.B. durch brennbare Stoffe, Heißarbeiten) benötigen häufigere Begehungen und intensivere Betreuung.

4. Gewähltes Betreuungsmodell

Der Leistungsumfang wird individuell vereinbart - von der reinen Pflichterfüllung bis zur umfassenden Rundum-Betreuung.

5. Häufigkeit der Begehungen

Monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Begehungen - die Frequenz beeinflusst den Gesamtaufwand.

Individuelles Angebot gewünscht?

Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das genau auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist. Unverbindlich und kostenfrei.

Jetzt individuelles Angebot anfordern

So läuft die Zusammenarbeit ab

Die Betreuung durch einen externen Brandschutzbeauftragten folgt einem strukturierten Ablauf, der sich an Ihren betrieblichen Gegebenheiten orientiert:

1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme

Im ersten Schritt lernen wir Ihren Betrieb kennen. Wir erfassen die baulichen Gegebenheiten, die Nutzung, vorhandene brandschutztechnische Einrichtungen und den aktuellen Stand der Brandschutzorganisation. Auf dieser Basis ermitteln wir den konkreten Betreuungsbedarf.

2. Individuelle Betreuungsvereinbarung

Basierend auf der Bestandsaufnahme erstellen wir ein individuelles Angebot mit klar definierten Leistungen, Begehungsintervallen und Erreichbarkeitsregelungen. Sie erhalten ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten.

3. Regelmäßige Begehungen und Dokumentation

Bei den vereinbarten Terminen führen wir systematische Begehungen durch, dokumentieren den Zustand, identifizieren Mängel und erstellen Maßnahmenempfehlungen mit Fristen. Sie erhalten nach jeder Begehung einen schriftlichen Bericht.

4. Laufende Beratung und Unterstützung

Zwischen den Begehungsterminen stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung - ob bei geplanten Umbaumaßnahmen, behördlichen Anfragen oder organisatorischen Änderungen. Die Brandschutzordnung und alle Dokumente werden laufend aktuell gehalten.

Der Vertrag - Was sollte geregelt sein?

Ein guter Betreuungsvertrag schafft Klarheit für beide Seiten. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte eindeutig geregelt sind:

  • Leistungsumfang und Betreuungsmodell: Welche Aufgaben werden konkret übernommen? Sind Unterweisungen, Evakuierungsübungen und Behördenkommunikation enthalten?
  • Häufigkeit der Begehungen: Wie oft finden Vor-Ort-Termine statt? Können bei Bedarf zusätzliche Termine vereinbart werden?
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeiten: Wie ist der Beauftragte außerhalb der Begehungstermine erreichbar? Welche Reaktionszeiten gelten bei dringenden Anliegen?
  • Laufzeit und Kündigungsfristen: Wie lange läuft der Vertrag? Welche Kündigungsfristen gelten? Gibt es eine Mindestlaufzeit?
  • Haftung und Versicherung: Verfügt der Dienstleister über eine Berufshaftpflichtversicherung? Wie ist die Haftung im Schadensfall geregelt?

Hinweis: Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz verbleibt immer beim Arbeitgeber. Der externe Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt, entbindet den Unternehmer aber nicht von seiner Organisationspflicht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein externer Brandschutzbeauftragter einen internen ersetzen?

Ja, ein externer Brandschutzbeauftragter kann alle Aufgaben eines internen Beauftragten vollständig übernehmen. Rechtlich ist die externe Bestellung gleichwertig. Voraussetzung ist, dass der Externe die erforderliche Qualifikation nach DGUV Information 205-003 besitzt und die Betreuung vertraglich klar geregelt ist. Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz verbleibt in beiden Fällen beim Arbeitgeber.

Wie oft ist der externe Brandschutzbeauftragte vor Ort?

Die Häufigkeit der Vor-Ort-Termine richtet sich nach den individuellen Anforderungen Ihres Betriebs. In der Regel finden regelmäßige Begehungen statt - je nach Betriebsgröße und Gefährdungsstufe monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Zwischen den Terminen ist der externe Beauftragte telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bei besonderen Anlässen (z.B. Umbau, Brandverhütungsschau) werden zusätzliche Termine vereinbart.

Wovon hängen die Kosten ab?

Die Kosten richten sich nach mehreren Faktoren: Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl, Anzahl der Standorte, Brandgefährdungsstufe, gewähltes Betreuungsmodell und Häufigkeit der Begehungen. Jedes Angebot wird individuell auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

Welche Qualifikationen braucht ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter muss nach DGUV Information 205-003 eine Ausbildung mit mindestens 64 Unterrichtseinheiten absolviert haben. Diese umfasst rechtliche Grundlagen, baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz sowie praktische Übungen. Zusätzlich ist eine Fortbildung alle drei Jahre mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Bei Juschka Brandschutz erfüllen alle Beauftragten diese Anforderungen.

Was passiert im Notfall - ist der externe Beauftragte erreichbar?

Ein guter externer Brandschutzbeauftragter ist auch außerhalb der regulären Begehungstermine erreichbar. Die Erreichbarkeit und Reaktionszeiten werden vertraglich geregelt. Im akuten Brandfall greift ohnehin die betriebliche Notfallorganisation mit den ausgebildeten Brandschutzhelfern vor Ort. Der externe Beauftragte unterstützt anschließend bei der Aufarbeitung und Optimierung der Maßnahmen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie möchten wissen, wie ein externer Brandschutzbeauftragter Ihren Betrieb unterstützen kann? Wir beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot - kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Brandschutz-Wissen direkt ins Postfach

Prüffristen, Gesetzesänderungen und praktische Tipps — kostenlos per E-Mail.

Anrufen WhatsApp