Brandschutzordnung Teil A, B, C nach DIN 14096

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht? Erfahren Sie alles über die drei Teile, Inhalte, Erstellung und Aktualisierung nach DIN 14096:2014-05.

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Kategorie: Dokumentation
Lesedauer: 10 Minuten
Veröffentlicht:

Die Brandschutzordnung ist ein zentrales Dokument des betrieblichen Brandschutzes. Sie regelt das Verhalten im Brandfall und die Maßnahmen zur Brandverhütung. Doch wann ist sie tatsächlich Pflicht? Und was muss drin stehen? Dieser Artikel erklärt die drei Teile nach DIN 14096 verständlich und praxisnah.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Brandschutzordnung ist ein auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenes Regelwerk, das Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall beschreibt. Sie wird nach DIN 14096:2014-05 erstellt und gliedert sich in drei Teile mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Rechtliche Grundlage: DIN 14096:2014-05

Die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen" legt fest:

  • Aufbau und Gliederung der Brandschutzordnung
  • Inhalt der drei Teile A, B und C
  • Gestaltung und Format des Aushangs (Teil A)
  • Anforderungen an die Erstellung durch fachkundige Personen
  • Prüfung und Aktualisierung mindestens alle 2 Jahre

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Wichtig zu wissen: Es gibt keine bundesweite gesetzliche Pflicht, die für alle Betriebe eine Brandschutzordnung vorschreibt. Die Pflicht kann sich jedoch aus verschiedenen Quellen ergeben:

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Quelle der Pflicht Beispiele
Baugenehmigung Auflage in der Baugenehmigung bei Neubauten oder Nutzungsänderungen
Sonderbauverordnungen VStättVO (Versammlungsstätten), VkVO (Verkaufsstätten), BStättVO (Beherbergungsstätten)
Behördliche Auflagen Forderung durch Bauaufsicht, Feuerwehr oder Berufsgenossenschaft
Versicherungsverträge Anforderung durch Feuerversicherung oder Sachversicherer
Gefährdungsbeurteilung Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG

Praxis-Hinweis: Auch wenn keine ausdrückliche Pflicht besteht, empfehlen wir die Erstellung einer Brandschutzordnung für alle Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern oder bei erhöhter Brandgefährdung. Sie dient als wichtige Dokumentation und zeigt im Schadensfall, dass der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

Teil A: Der Aushang

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Besucher, Kunden und Lieferanten. Er wird als Aushang an gut sichtbaren Stellen platziert.

Inhalt Teil A

  • Verhalten im Brandfall (Brand melden, In Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen)
  • Ruhe bewahren
  • Notrufnummer (in der Regel 112)
  • Ort des Geschehens angeben
  • Türen schließen
  • Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
  • Aufzug nicht benutzen
  • Sammelplatz aufsuchen

Gestaltungsvorgaben

  • Format: mindestens DIN A4
  • Überschrift: „Brandschutzordnung" mit rotem Rand (5 mm)
  • Rot-weiß-rote Umrandung entsprechend DIN 14096
  • Sicherheitszeichen nach ASR A1.3
  • Gut lesbare Schrift

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Teil B: Für alle Beschäftigten

Teil B richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Er enthält detailliertere Informationen als Teil A und muss allen Mitarbeitern ausgehändigt werden.

Pflichtinhalte Teil B

  • Brandverhütung: Umgang mit offenem Feuer, Rauchverbot, elektrische Geräte
  • Brand- und Rauchausbreitung: Türen geschlossen halten, Brandabschnitte
  • Flucht- und Rettungswege: Lage, Kennzeichnung, Freihalten
  • Melde- und Löscheinrichtungen: Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern
  • Verhalten im Brandfall: Detaillierte Handlungsanweisungen
  • Verhalten nach dem Brand: Sicherung des Brandorts
  • Sammelplatz: Genaue Ortsangabe und Verhalten

Aushändigung: Alle Beschäftigten müssen Teil B erhalten und den Empfang durch Unterschrift bestätigen. Die Aushändigung erfolgt bei Einstellung und bei Änderungen der Brandschutzordnung.

Teil C: Für Personen mit besonderen Aufgaben

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, insbesondere:

  • Brandschutzbeauftragte
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Verantwortliche für Brandschutzeinrichtungen
  • Führungskräfte mit Brandschutzverantwortung

Inhalte Teil C

  • Brandverhütung: Überwachung und Durchsetzung der Maßnahmen
  • Alarmplan: Detaillierte Alarmierungs- und Meldeabläufe
  • Sicherheitsmaßnahmen: Gefahrenbereiche, Abschaltmaßnahmen
  • Löschmaßnahmen: Einsatz von Löscheinrichtungen
  • Vorbereitung für Feuerwehr: Einweisung, Schlüsseldepot
  • Nachsorge: Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

Wer darf die Brandschutzordnung erstellen?

Die DIN 14096 fordert die Erstellung durch eine „fachkundige Person". Dies kann sein:

  • Ausgebildeter Brandschutzbeauftragter des Unternehmens
  • Externe Brandschutzfachkraft
  • Brandschutz-Ingenieur oder -Sachverständiger
  • Spezialisierter Brandschutz-Dienstleister

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Prüfung & Aktualisierung

Die Brandschutzordnung ist kein statisches Dokument. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Prüfung & Aktualisierung
Anlass Erforderliche Maßnahme
Regelmäßige Prüfung Mindestens alle 2 Jahre durch fachkundige Person
Bauliche Änderungen Sofortige Überarbeitung bei Umbauten, neuen Fluchtwegen
Organisatorische Änderungen Neue Brandschutzbeauftragte, geänderte Zuständigkeiten
Nach Brandereignissen Analyse und Anpassung der Maßnahmen
Behördliche Aufforderung Bei Mängelfeststellung durch Aufsichtsbehörden

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist eine Brandschutzordnung für jeden Betrieb Pflicht?

Nein, es gibt keine bundesweite Pflicht für alle Betriebe. Die Pflicht kann sich aus Baugenehmigungen, Sonderbauverordnungen, behördlichen Auflagen oder Versicherungsverträgen ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C?

Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude. Teil B enthält detaillierte Informationen für alle Beschäftigten. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Mindestens alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person. Bei baulichen oder organisatorischen Änderungen ist eine sofortige Überarbeitung erforderlich.

Muss Teil A ausgehängt werden?

Ja, wenn eine Brandschutzordnung erforderlich ist, muss Teil A an gut sichtbaren Stellen ausgehängt werden – in Eingangsbereichen, Treppenhäusern und Fluren.

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Quellen & weiterführende Informationen

  • DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen"
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände"
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Sonderbauverordnungen der Bundesländer

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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