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Jährliche Brandschutzunterweisung: Rechtssicher und praxisnah | Juschka Brandschutz

Jährliche Brandschutzunterweisung: Rechtssicher und praxisnah

Wie Sie die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung durchführen, die im Ernstfall Leben rettet

In jedem Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe – ist die jährliche Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeitenden gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentraler Beitrag zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Doch wie gelingt eine Unterweisung, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern auch im Ernstfall Leben retten kann?

Warum ist die jährliche Brandschutzunterweisung unverzichtbar?

Brände entstehen oft unerwartet und können sich rasend schnell ausbreiten. Die jährliche Unterweisung sorgt dafür, dass jede*r Mitarbeitende weiß:

  • Welche Brandgefahren im Betrieb bestehen
  • Wie man sich im Brandfall richtig verhält
  • Wo sich Flucht- und Rettungswege befinden
  • Wie man Feuerlöscher bedient und Alarm auslöst

Neben der Prävention steht der Schutz der Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Gleichzeitig schützt die regelmäßige Unterweisung das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und Imageschäden.

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Was muss die Brandschutzunterweisung beinhalten?

Eine wirksame Unterweisung deckt folgende Themen ab:

  • Betriebsspezifische Brandgefahren
  • Alarmierungswege und Notrufnummern
  • Evakuierungswege und Sammelplätze
  • Einsatz und Standorte von Löschmitteln
  • Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner im Brandfall

Wichtig: Die Inhalte müssen verständlich und praxisnah vermittelt werden – idealerweise durch praktische Übungen und Betriebsbegehungen.

Für eine umfassende Vorbereitung ist es auch sinnvoll, regelmäßige Evakuierungsübungen durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Feuerlöscher ordnungsgemäß gewartet sind.

Wer sollte die Brandschutzunterweisung durchführen?

Obwohl die Durchführung grundsätzlich dem Arbeitgeber obliegt, empfiehlt es sich, die Aufgabe an eine fachkundige Person zu übertragen. Ein Brandschutzbeauftragter ist hierfür besonders geeignet:

  • Er verfügt über umfassende Fachkenntnisse und kennt die aktuellen Vorschriften.
  • Er kann die Unterweisung praxisnah und individuell auf die betrieblichen Gegebenheiten zuschneiden.
  • Er sorgt für die korrekte Dokumentation – ein oft unterschätzter, aber rechtlich wichtiger Aspekt.
  • Er steht als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung und kann Unsicherheiten direkt ausräumen.

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Häufige Fehler vermeiden

Oftmals werden Unterweisungen als reine Pflichtübung betrachtet. Fehler wie unvollständige Dokumentation, fehlende Praxisbeispiele oder das bloße Verteilen von Informationsblättern können jedoch im Ernstfall fatale Folgen haben. Eine Schulung durch den Brandschutzbeauftragten stellt sicher, dass die Unterweisung nicht nur „auf dem Papier" existiert, sondern tatsächlich wirkt.

Zur vollständigen Brandschutzstrategie gehören auch aktuelle Flucht- und Rettungspläne sowie eine professionelle Brandschutzdokumentation.

Fazit

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist ein Muss für jedes Unternehmen und alle Mitarbeitenden. Damit sie im Ernstfall Leben retten kann und rechtssicher dokumentiert ist, sollte sie von einem qualifizierten Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. So wird Brandschutz zur gelebten Praxis – und nicht zur bloßen Formsache.

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Stand: Juni 2025