Allgemeine Geschäftsbedingungen
Juschka Brandschutz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Firma Juschka Brandschutz, Lindengrabenstr. 40, 58285 Gevelsberg (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle Verträge über Wartung, Prüfung, Installation und Lieferung von Brandschutzeinrichtungen sowie Schulungen und Dienstleistungen im Bereich Brandschutz zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
§1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
§3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen.
(3) Alle Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften ausgeführt.
§4 Termine und Fristen
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Vertragspartner bindend.
(2) Bei Verhinderung ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig zu informieren:
- Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
- 24-48 Stunden vor dem Termin: 25% des vereinbarten Preises
- Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 50% des vereinbarten Preises
(3) Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
(4) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(5) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- freien und sicheren Zugang zu allen relevanten Brandschutzeinrichtungen zu gewähren
- alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen
- bei Wartungen die erforderlichen Betriebsunterbrechungen zu ermöglichen
- für ausreichende Beleuchtung und Arbeitsplätze zu sorgen
(2) Verzögerungen und Mehraufwand durch nicht erfüllte Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftraggeber hat den Anbieter unverzüglich über alle sicherheitsrelevanten Änderungen an den Brandschutzeinrichtungen zu informieren.
§7 Notfall- und Störungsdienst
(1) Notfall-Services außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden nach vorheriger Absprache und zu gesonderten Tarifen erbracht.
(2) Bei Störungen an sicherheitskritischen Anlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
(3) Notfall-Einsätze werden nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 2 Stunden zu erhöhten Sätzen.
§8 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Wartungs- und Prüfleistungen: Der Anbieter gewährleistet ausschließlich die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung der Wartungs- bzw. Prüfarbeiten zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung für den Zustand oder die Funktionsfähigkeit der gewarteten Geräte wird nicht übernommen.
(2) Lieferung und Installation: Für gelieferte Waren und Installationsleistungen gewährleistet der Anbieter Material und fachgerechte Ausführung für die Dauer von zwei Jahren ab Abnahme.
(3) Reparaturleistungen: Für Reparaturen wird die fachgerechte Ausführung der Reparatur für die Dauer von 12 Monaten gewährleistet, bezogen ausschließlich auf die reparierten Komponenten.
(4) Bei Mängeln ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
(6) Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Eingriffen, normalem Verschleiß oder äußeren Einwirkungen nach der Leistungserbringung.
§9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist
- maximal bis zur Höhe der Auftragssumme
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.
§10 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung, Diebstahl und andere Risiken zu versichern.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Anbieter zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt.
§11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung, die auf der Website des Anbieters einsehbar ist.
§12 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§13 Verjährung
(1) Alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis verjähren in zwei Jahren ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner, spätestens jedoch in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs.
(2) Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§14 Kündigung
(1) Dauerverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§15 Abtretung und Aufrechnung
(1) Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters abtreten.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.
§16 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Gevelsberg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Januar 2025
Juschka Brandschutz, Lindengrabenstr. 40, 58285 Gevelsberg