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Brandschutzhelfer-Ausbildung: Das müssen Unternehmen wissen

Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps zur Schulung von Brandschutzhelfern

Ein Brand im Unternehmen kann schwerwiegende Folgen für Menschen, Sachwerte und den Geschäftsbetrieb haben. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen ausreichend qualifizierte Brandschutzhelfer vorhalten – und das ist nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

💡 Gut zu wissen

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Baustein für die Sicherheit in jedem Unternehmen.

Rechtliche Grundlagen: Wer muss Brandschutzhelfer ausbilden?

Die Ausbildung und der Einsatz von Brandschutzhelfern sind in Deutschland klar geregelt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 10 Abs. 2: Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" (§ 22 Abs. 2): Hier werden die Notfallmaßnahmen konkretisiert.
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände"): Diese geben detaillierte Hinweise zur Anzahl und Ausbildung der Brandschutzhelfer.

Professionelle Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie durch unsere Brandschutzhelfer-Schulungen.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

⚠️ Wichtige Regelung

Mindestens 5% der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein – das ist die Regelvorgabe für Betriebe mit „normaler" Brandgefährdung.

Bei erhöhter Brandgefahr, vielen anwesenden Personen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Schichtbetrieb kann eine höhere Quote erforderlich sein. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.

⚠️ Achtung: Praxis-Tipp zur 5%-Regelung

Wichtig zu beachten: Die 5% müssen immer anwesend sein! Das bedeutet, Sie müssen Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Zeiten mit einkalkulieren. In der Praxis sollten daher deutlich mehr als 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet werden – oft sind 8-12% sinnvoll, um eine kontinuierliche Abdeckung zu gewährleisten.

Lassen Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung von unserem Brandschutzbeauftragten-Service unterstützen.

Inhalte und Ablauf der Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Ausbildung ist in der DGUV Information 205-023 und den ASR A2.2 klar beschrieben und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil:

Theoretischer Teil:

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praktischer Teil:

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

✓ Ausbildungsdauer

Dauer: Mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für die Theorie, plus praktische Übungen. Insgesamt dauert die Ausbildung meist 3–4 Stunden.

Zertifikat: Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Brandschutzhelfer eine Bescheinigung oder ein Zertifikat.

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Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Die Schulung darf nur von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, etwa Brandschutzbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit mit entsprechender Qualifikation oder der Feuerwehr. Die Ausbildung kann im Betrieb oder extern erfolgen.

Auffrischung und Dokumentation

Wiederholung: Die Kenntnisse müssen alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden oder früher, wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern.

Dokumentation: Die Teilnahme an der Ausbildung und die regelmäßigen Auffrischungen sind zu dokumentieren – dies dient als Nachweis gegenüber Behörden und der Berufsgenossenschaft.

Wir unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Dokumentation aller Brandschutzmaßnahmen.

Praktische Tipps für Unternehmen

  • Gefährdungsbeurteilung regelmäßig aktualisieren und dabei Brandrisiken, Schichtbetrieb und besondere Personengruppen (z. B. mobilitätseingeschränkte Personen) berücksichtigen.
  • Ausreichend Brandschutzhelfer pro Schicht sicherstellen – auch bei Urlaub, Krankheit oder Homeoffice muss die Mindestanzahl vor Ort sein.
  • Jährliche Unterweisung aller Beschäftigten zu Brandgefahren und Verhalten im Notfall durchführen – unabhängig von der Ausbildung der Brandschutzhelfer.
  • Praktische Übungen realitätsnah gestalten, um die Handlungssicherheit im Ernstfall zu erhöhen.
  • Brandschutzhelfer im Betrieb klar kennzeichnen und deren Aufgaben kommunizieren, damit im Notfall schnell reagiert werden kann.

Für umfassende Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fazit

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist keine Kür, sondern Pflicht – und ein zentraler Baustein für die Sicherheit im Unternehmen. Mit einer gut organisierten Schulung und regelmäßigen Auffrischungen erfüllen Unternehmen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern schaffen auch mehr Sicherheit für alle Beschäftigten.

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Stand: Juni 2025